Sehr geehrte Ratsuchende,
die Chancen für eine erfolgreiche Abänderungsklage sind nicht schlecht:
Grundsätzlich sind geschiedene Ehegatten gehalten, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen.
Da hier die Kindesbetreuung nicht mehr in Betracht kommt und Sie schreiben, dass die Ex-Frau auch wieder arbeitsfähig ist, wird das Gericht hier den Unterhaltsanspruch wahrscheinlich nur noch für eine Übergangszeit von zwei Jahren (wenn überhaupt) aussprechen.
Das Kostenrisiko für ein solches Verfahren liegt bei ca. 1.500,00 EUR, sofern hier nicht sogar Prozeßkostenhilfe in Betracht kommen könnte (da reduziert sich das Kostenrisiko auf rund 600,00 EUR).
Daher sollten Ihr Mann schnell einen Rechtsanwalt aufsuchen, da der Titel ansonsten fortwirkt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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26135 Oldenburg
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Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
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Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Wie sieht es denn mit dem Kindergeld aus? Ist es tatsächlich richtig, dass der Exgattin das hälftige Kindergeld zusteht, obwohl der Sohn bei uns lebt und von uns mit allem versorgt wird (auch Taschengeld von 100 Euro pro Monat) und die Mutter sich in keinster Weise um ihn kümmert? Wir können das nicht glauben!
Vielen Dank im voraus für die nochmalige Antwort!
Sehr geehrte Ratsuchende,
das brauchen Sie auch nicht glauben; das Kindergeld steht allein Ihrem Mann als betreuenden Elternteil zu.
Wenn die Kindesmutter Unterhaltszahlungen leisten, wird es anteilig ANGERECHNET; Sie hat aber keinen Anspruch auf Auszahlung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle