Elternunterhalt / Schwiegerkinderhaftung bei Gütertrennung / auch Sozialrecht
Als Szenario soll dazu folgendes angenommen werden: - Eine verheiratete Tochter wird vom Sozialamt zu Auskunft über Einkünfte und Vermögen aufgefordert, da ihr geschiedener Vater in ein Pflegeheim gekommen ist und die Pflege- und Heimkosten nicht von ihm allein aufgebracht werden können. - Die unterhaltsverpflichtete Tochter lebt mit Ihrem Ehemann (Hauptverdiener) zusammen in einem selbst genutzten EFH (NRW) und sie haben per Ehevertrag Gütertrennung vereinbart. - Neben ihrer Tätigkeit als Hausfrau und erziehende Mutter eines Kindes hat sie noch geringfügige Nebeneinkünfte Zu folgende Fragen bitte ich Sie um Ihre klarstellenden Antworten: 1. Ist der Ehegatte der unterhaltsverpflichteten Tochter zu einer Auskunft über sein eigenes Einkommen und/oder Vermögen an das Sozialamt verpflichtet bzw. kann er per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet werden?