Kann mein Sohn die zurückgehaltene Unterhaltszahlung nachträglich einfordern?
vom 11.12.2011
30 €
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Daraufhin habe ich seit Februar 2011 keine Unterhaltszahlung mehr geleistet, um meinen Sohn zur Auskunft zu zwingen. Allerdings hat er sich bis heute nicht gemeldet und auch nicht den Unterhalt nachgefragt. Meine Fragen: 1) Kann mein Sohn die zurückgehaltene Unterhaltszahlung nachträglich einfordern?