hallo..die 17 jährige Tochter lebt bei vater, die 12 jährige bei der Mutter(uns) Ich bin der neue Ehemann seid dem 05.12.2008 bis jetz war die Regelung so das sich der Unterhalt gegenseitig aufhebt . ... Am 24.09.2008 kam nun unser gemeinsamer Sohn auf die Welt,sie war vorher geringfügig beschäftigt 400,-Euro .was ändert sich , wenn die Tochter 18 Jahre wird.im Mai ,die 11 jährige im April 12 und sie seid der Geburt nicht mehr arbeiten kann , was ändert sich weil wir seid Dezember verheiratet sind.Ich selbst habe keine unterhaltspflichtigen Kinder, mein Einkommem von 2000,-€ netto ,wird das mit eingerechnet ? sollen wir die Zahlung im mai für die 18 jährige Tochter die noch zu Schule geht bis 2010 einstellen und nur er muß noch an seine 12 jährige Tochter bezahlen wo ein Titel besteht. denn so wie ich weiß muß die 18 jährige ihren Unterhalt selbst beantragen und zwar von beiden Elternteilen und weil meine frau nicht arbeiten kann ,wie errechnet man das ?