Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:
Wenn Ihre Gattin nicht kein Einkommen hat, dann kann sie auch keinen Unterhalt bezahlen. Allerding besteht für sie eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, dass heißt sie muss sich so schnell wie möglich intensiv um eine neue Arbeitsstelle bemühen. Die Gerichte stellen hier sehr hohe Anforderungen.
Richtig ist, dass volljährige Kinder ihren Unterhaltsanspruch selbst geltend machen müssen.
Für die 12-jährige Tochter erhöht sich der Tabellenunterhalt. Um welchen Betrag es sich dann handelt kann ich anhand Ihres Vortrages leider nicht berechnen. Nach Ihren Angaben wurde der Unterhalt wohl tituliert. Die Einsichtnahme in diese Unterlagen wäre erforderlich, sowie Angaben zu dem Einkommen des Vaters der 12-jährigen Tochter.
Eine Unterhaltstabelle finden Sie beispielsweise unter http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2009/2009-01-05_ddorfer_tab.pdf.
Ihre Ehe hat direkt keine Einwirkungen auf den Kindesunterhalt Ihrer Gattin.
Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 05.02.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Wie soll sie sich um einen neuen Arbeitsplatz kümmern , wenn sie doch unseren 4 Monate alten Sohn betreut. wie soll das gehen ? und die Frage war sollen wir die Zahlung ab dem 18 Geburtstag einstellen ja oder nein ?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
hiermit nehme ich zu Ihrer Nachfrage wie folgt Stellung:
Ihre Gattin muss sich natürlich nicht sofort nach der Geburt um einen Arbeitsplatz kümmern, aber möglichst bald, sich auch um einen Teilzeitjob etc. bemühen, sobald dies machbar ist.
Wenn Ihre Frau den Unterhalt nicht bezahlen kann, weil sie kein Einkommen hat, muss sie keinen Unterhalt zahlen. Dies schließt natürlich nicht aus, dass sie freiwillig Zahlungen leistet.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin