Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Ich kann natürlich nicht beurteilen, warum die Zwangsvollstreckung gegen den Kindesvater erfolglos war. Es besteht die Möglichkeit im Rahmen der Pfändung auch unter die Freigrenzen zu pfänden, hier müsste man prüfen ob dies versucht wurde. Was den Unterhalt der Tochter angeht, sollte man auf jeden Fall versuchen, auch diesen gerichtlich durchzusetzen, falls der Vater in den Niederlanden lebt, würde man dafür eventuell Hilfe von Anwälten benötigen, die auch dort tätig sind. Hier hilft die Rechtsanwaltskammer weiter.
Sie haben leider keinen Anspruch auf UVG Leistungen, weil Sie wieder verheiratet sind. Sie sollten aber, je nach Einkommen Ihres Mannes, einen Antrag auf Wohngeld und auf Kinderzuschlag stellen. Beides können Sie grundsätzlich erhlalten, es sind aber einkommensabhängige Leistungen. Als letztes bliebe ein Antrag beim Job Center, falls das Einkommen Ihres Mannes nicht reicht um den Bedarf der Familie zu decken. Auch hier sollten Sie sich beraten lassen.
Diese Antwort ist vom 17.08.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Hallo also mein Mann ist Maler und Verdient ca 2000 Euro im monat manchmal mehr das kommt drauf wo er arbeitet.
Ich habe noch eine Putzstelle ohne steuerkarte wird die auch angerechnet?
Sehr geehrte Fragestellerin,
beim Kinderzuschlag ist das gesamte Einkommen maßgebend. Da die Berechung nicht ganz einfach ist, kann ich von hier keine Angaben machen. Sie sollten Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragen. Hinsichtlich Wohngeld sollten Sie ebenfalls einen Antrag stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht