Zustellbebühr getarnt als Inkassogebühr bei Stromanbieter
vom 6.8.2007
20 €
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In diesem sind die 2 Raten á 60,--€ aufgeführt plus 37,50€ Inkassogebühren. ... Die Inkassogebühr in Höhe von 37,50€ solle ich als Zustellungsvergütung betrachten und den offenen Betrag direkt bei der Infra an der Kasse bezahlen. Frage: Ist diese Inkassogebühr so zulässig?