Inkassoerfahren wegen überfälliger Forderung
11.03.2019 09:07
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***,00 € |
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Sachverhaltsschilderung
Ich habe Ende Dezember eine Brille von einem >> Internetbrillenanbieter<< bekommen. Der Augenoptiker vor Ort hat die Augenmessungen durchgeführt und die ermittelten Werte für die Fertigung der Gläser an Brillen.de weitergeleitet. Nach Auslieferung der Brille durch den >>Internetbrillenanbieter<< an den Augenoptiker vor Ort wurde die Brille durch den Optiker fertiggestellt und angepasst.
Die Brille ist in Ordnung und ich habe keine Beanstandungen.
Der Optiker teilte mir bei Übergabe der Brille mit, dass er nur als Vermittler für Brillen.de arbeite und auf Provisionsbasis für seine Dienstleistung (Messung der Augen, Anpassung der Brille etc.) vom Internetbrillenanbieter mit einer Pauschale bezahlt würde. Die Rechnung über 472 € für die Brille käme per mail direkt vom >>Internetbrillenanbieter<< an mich persönlich.
Bis heute habe ich allerdings noch keine Rechnung vom >> Internetbrillenanbieter<< erhalten.
Am 5.3.2019 traf allerdings ein Brief von einem Inkasso Unternehmen aus Frankfurt ein, welches mitteilt, dass die Firma U. F. Gmbh aus Frankfurt die Firma U. Inkasso GmbH beauftragt habe, das Inkassoverfahren einzuleiten. Neben der Hauptforderung in Höhe von 472,00 €, die ich nicht bestreite, werden allerdings rund 81 Euro Inkasso und Geschäftsgebühren zusätzlich eingefordert. Zahlungsziel für die Gesamtzahlung in Höhe von 553,06 € ist der 19.03.2019.
Bei den Darlegungs- und Informationspflichten gem. § 11 a RDG
werden folgende Daten angezeigt:
Forderungsgrund: Vertrag
Forderungsdatum: spätestens am 21.12.2018
Vertragsgegenstand: Warenlieferung durch >>Internetbrillenanbieter<<
weitere Information: Angabe der Vertragskontonummer
weitere Information: Letzte Mahnung am 04.02.2019
aktuelle Rechn.daten: Rechnung BR xxxxx v. 21.12.2018
Weitere Info: Die U. F. als unsere Auftraggeberin ist Gläubigerin der
ursprünglichen Forderung des >>Internetbrillenanbieters<<
Es erfolgt noch der Hinweis, dass es sich mit diesem Schreiben um die letzte außergerichtliche Mahnung handelt.
Für mich stellen sich folgende Fragen:
Da ich allerdings bis heute weder eine Rechnung noch eine Mahnung erhalten habe, obwohl sie lt. Infos angeblich vorliegen müssten, kann ich nach meinem Rechtsverständnis nicht in Verzug geraten sein. Eine Kopie der Rechnung wurde in dem Brief auch nicht mitgeschickt. Auch der Zugang einer Rechnung – sei es durch Einschreiben mit Rückschein – kann nicht bewiesen werden.
Soll ich in einem Schreiben an das Inkassounternehmen (per E m. Rückschein) der geltend gemachten Forderung in vollem Umfange widersprechen?
Oder soll ich den Rechnungsbetrag, obwohl mir keine Rechnung vorliegt (der Betrag von 472,00 € ist ja unstrittig) überweisen und lediglich den Widerspruch auf die Erhebung von zusätzlichen Mahn,- und Inkassogebühren legen?
Oder soll ich vor Überweisung des Rechnungsbetrages von 472,00 € an die U.Inkasso GmbH ggfls. erstmal einen Beleg (Abtretungserklärung /Vollmacht) anfordern, die belegt, dass der >>Internetbrillenanbieter<< ihre Gläubigeransprüche an die U. F. GmbH überhaupt abgetreten bzw. bevollmächtigt hat, die Ansprüche einzufordern, bzw. dass die U.F. Gmbh diese möglicherweise erworbenen Rechte Rechte dann weiter abgetreten hat?
Denn Ursprungsgläubigerin ist doch der >>Internetbrillenanbieter<<.
Eine Rückfrage beim Optiker vor Ort hat ergeben, dass er tatsächlich in der Rechnungsabwicklung überhaupt nicht involviert ist. Es tut ihm leid, wie das läuft, aber er kann es nicht ändern.
Es ist selbstverständlich, dass ich den Rechnungsbetrag in Höhe von 472,00 € nach Erhalt und Prüfung einer Rechnung sofort überweisen werde, bzw. überwiesen hätte.
Gerne erwarte ich Ihre juristische Bewertung .
mit freundl. Grüßen