Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Inkassogebühren in England sind nicht wesentlich höher als in Deutschland.
Da nach Ihrer Sachverhaltsschilderung die Beauftragung des Inkassounternehmens berechtigt war, wären diese Kosten auch von Ihnen zu tragen. Gegebenenfalls könnten sie hier gegenüber dem Lieferanten noch einwenden, dass sie bislang immer rechtzeitig bezahlt haben und aufgrund von unternehmensinternen Umstellungen ist nunmehr erstmalig zu einer Zahlungsverzögerung kam. Für die Beauftragung eines Inkassounternehmens bestand daher, ohne vorherige Rückfrage des zu Ihnen in Geschäftsbeziehung stehenden Lieferanten, keine Notwendigkeit. Hierüber können die Inkassokosten zumindest gedrückt werden.
Bezüglich der ausstehenden Forderung sollten Sie schnellst möglichst mit dem Inkassounternehmen oder dem Lieferanten direkt Kontakt aufnehmen und eine Zahlung innerhalb der nächsten 2-3 Wochen zu sichern. Teilen Sie mit, dass die Verzögerung auf betriebsinternen Umständen beruht (exemplarisch). Entschuldigen Sie sich gleichlautend für die Unannehmlichkeiten.
Wichtig ist, dass sie klarstellen, dass sie zahlen wollen und dies auch innerhalb der nächsten 2-3 Wochen tun. Hierdurch nehmen Sie der Gegenseite die Grundlage, weitere Rechtsverfolgungskosten auszulösen. Hier ist ihr Verhandlungsgeschick gefragt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Sofern meine Ausführungen hilfreich waren, würde ich mich über die Abgabe einer vollen 5-Sterne-Bewertung freuen. Vielen Dank bereits vorab hierfür.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Holger Traub, Dipl. Kfm.
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Web: http://www.kanzlei-fuer-wirtschaftsrecht.de
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Sehr geehrter Herr Dr. Taub, soll ich mich hierauf auf 2-3 Wochen beziehen oder ein genaues Datum nennen? Woraus würden sich die Gebühren bei 3.700€ zusammen setzen? Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie können wenn, gewünscht auch ein konkretes Datum nennen. Erforderlich ist dies jedoch nicht. Ebenso genügt eine entsprechende Wochen Angabe.
Die Inkassokosten richten sich nach der gesetzlichen Vergütungsordnung welche in Deutschland circa einem Betrag von rund Euro 250 entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
Rechtsanwalt