Untermietvertrag: Befristung ohne Begründung gültig?
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Falls ja: Muss ich dafür eine bestimmte schriftliche Form wahren und die Kündigung begründen (Eigenbedarf) ? Muss ich mir die Entgegennahme der Kündigung durch den Untermieter von diesem durch Unterschrift bestätigen lassen?