Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Sofern die vorherige Kündigung vor Vertragsbeginn nicht konkret ausgeschlossen ist, ist eine Kündigung i.d.R. auch möglich.
Insbesondere auch eine fristlose Kündigung wäre denkbar, wenn ein triftiger Grund vorliegt, welcher auch in einem abwertend geschäftsschädigenden Verhalten liegen kann.
Eine genauere Einschätzung ist aber nur nach Einsicht in den Vertrag möglich, um alle eventuellen Möglichkeiten zu berücksichtigen oder auszuschließen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen