Aussichten auf Kautionsrückzahlung?
vom 17.8.2011
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Heiko Tautorus / Dresden
. - 60 qm, 2 Zimmer, Kammer, Küche, Bad, Gasetagenheizung, Altbau (ca. 1920, saniert) - Erstbezug nach Sanierung im März 2004, Kündigung am 1.3.2011 zum 31.5.2011 - Eigentümer und Hausverwaltung hatten zum 1.1.2011 gewechselt - Rückforderung der Mietkaution vom 17.6.2011 mit Fristsetzung zum 30.11.2011 per Einschreiben mit Rückschein (Rückschein liegt vor). - Ansonsten gibt es keine schriftlichen Äußerungen der Hausverwaltung. ... Ich verweigerte dies mit dem Hinweis, dass dies über normale Schönheitsreparaturen hinausginge und mir die Instandsetzung der Mietsache zugunsten des Vermieters nicht zugemutet werden könne.