Es heißt, die Wohnungen in dem Mehrparteienhaus sind für Wohnzwecke genehmigt worden. ... Ich gehe davon aus, dass die Art und Weise, wie ich diese Wohnung den wechselnden Mietern anbiete, nicht unter gewerbliche Nutzung fällt, sondern eher unter die Vermögensverwaltung. ... Benötige ich in diesem Fall wirklich eine genehmigte Nutzungsänderung oder fällt die Vermietung wie oben geschildert nicht unter die gewerbliche Nutzung?