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404 Ergebnisse für küche tapete

Klauseln zu Schönheitsreparaturen
vom 18.11.2013 33 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Schönheitsreparaturen sind während der Mietzeit regelmäßig nach Ablauf folgender Zeiträume seit Mietbeginn oder nach Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen auszuführen: in Küchen, Bädern, Duschen, alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen, Toiletten, offenen Baikonen und Loggien, alle 5 Jahre, in anderen Räumen (wie z. ... Tapeten, Rauhfaser und ähnliche Beläge dürfen nicht überklebt wer­den.
Starre Fristenregulung Schönheitrep./Fristen
vom 19.7.2006 15 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Der Vermieter hatte wohl Glück und die Nachmieterin zog auch so in die Wohnung, jetzt stellt er mir die Kosten des Malers in Rechnung für das Anbringen einer neuer Tapete. ... Sie sind in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich: in Küche, Bad/Dusche alle 3 Jahre in Wohn- und Schlafräumen, Flur, Diele alle 5 Jahre in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre 2.
Renovieren bei Auszug
vom 30.10.2004 20 € Historischer Preis
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Mietvertrag werden die SR vom Mieter getragen mit folgendem Inhalt nach Nr. 4 Abs 2: " SR sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiräume auszuführen: Küchen/Bäder/Duschen alle 3 Jahre, dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen/Heizkörper und Heizrohre spätestens alle 4 Jahre durchzuführen, in Wohn- Schlafräumen/Fluren/Dielen und Toiletten alle 5 Jahre. ... Daraufhin tel. ich mehrmals mit der Ansprechperson der Genossenschaftsabteilung für Verkauf, welche mir am Telefon als auch bei einer persönlichen Besichtigung im Beisein eines Zeugen meinerseits mitteilte, dass nur die Tapeten und der Teppichboden entfernt werden müßten.
Renovieren nach Auszug aus der Mietwohnung
vom 16.4.2015 30 € Historischer Preis
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Der Mieter ist jedoch nur verpflichtet, diejenigen Schönheitsreparaturen innerhalb der Mietsache durchzuführen, die während der Mietzeit durch seinen Mietgebrauch erforderlich werden. 5a) Die nach § 16 Ziffer 4a) und 4b) erforderlichen Schönheitsreparaturen hat der Mieter spätestens bis zum Ende des Mietverhältnisses durchzuführen. b) Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache mit neutralen, deckenden hellen Farben und Tapeten zurückzugeben, es sei denn, dass bei Vertragsbeginn ein anderer Zustand vorhanden war. ... Die Abgeltungsquote ermittelt sich nach der tatsächlichen Dauer des Mietverhältnisses seit Mietbeginn bzw. seit letzter durchgeführter Renovierung und unter Berücksichtigung allgemein üblicher Zeitfolgen (Mietbeginn in der Regel: Küche, Bäder und Duschen - 60 Monate, Wohn-und Schlafräume, Flur, Dielen und Toiletten – 96Monate, alle übrigen – 120 Monate) zeitanteilig.
Rechte des Mieters bei Beseitigung eines Mietmangels
vom 7.12.2008 35 € Historischer Preis
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Im Klartext: in allen Räumen werden umfangreiche Bauarbeiten stattfinden (Heizkörper abmontieren, Tapeten runter, Dämmmaterial auf- und Gipskartonplatten anbringen, tapezieren, malern, Heizkörper montieren). In der Küche müssen Hochschränke abgenommen und versetzt werden, und da sich unser Sohn weigerte, die Arbeitsplatte (die direkt an der Wand abschliesst) um 10 cm zu kürzen, wird um die Platte herumgedämmt.
Bin ich zu Schönheitsreparaturen verpflichtet?
vom 20.4.2009 40 € Historischer Preis
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Sofern der Grad der Abnutzung durch den Mieter keine andere Zeitfolge erfordert, werden die Schönheitsreparaturen im Allgemeinen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein: In Küche, Bad und Duschen: drei Jahre; in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten: fünf Jahre; in anderen Nebenräumen (z. ... Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung sind die alten Tapeten zu entfernen.
Wohnung vor Auszug renovieren?
vom 15.9.2009 30 € Historischer Preis
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Im Mietvertrag steht folgendes: § 13: 1) Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses sind die Überlassenen Räume besenrein in einem vertragsgemäßen Zustand zu übergeben und die nach § 14 vereinbarten Schönheitsreparaturen durchzuführen. 2) hat das Mitglied Änderungen in der überlassenen Wohnung vorgenommen, so hat es den ursprünglichen Zustand - wie im Übergabeprotokoll festgehalten spätestens zur Beendigung des Nutzungsverhältnisses wiederherzustellen, soweit nichts anderes vereinbart ist oder wird, ...[...] 3) [Schlüsselrückgabe, unproblematisch] 4) [ Verpflichtung des Mitglieds zu einer Vorabnahme/Abstimmung der Renovierungsarbeiten] § 14 1) Die Schönheitsreparaturen sind vom Mitglied bei der Beendigung des Vertrages fachgerecht auszuführen. 2) Sie umfassen die Entfernung der Tapeten und die Herstellung eines tapezierfähigen Untergrundes an den Wänden, das Tapezieren oder Anstreichen der Decken, das Streichen der Türen und der Außentüren von innen sowei der Heizkörper einschliesslich der Heizrohre sowie - soweit vorhanden der Holzfußleisten. ... Abs. 2 sind vollständig auszuführen, wenn seit Vertragsbeginn folgende zeiträume abfelaufen sind: - in Küchen, Bädern, Duschen drei Jahre, jedoch Anstriche vder Tren, heizkörper , heizrohre und Fußleisten in diesen Räumen erst nach fünf Jahren - in Wohn- und Schlafrumen, Fluren, Dielen, Toiletten fünf Jahre - in anderen Nebenräumen sieben Jahre.
Rückbau Teppich
vom 5.3.2007 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
„Art der Fußböden: Verlegeplatten und Fliesen (Küche Bad). ... Frage 3: Wenn bei der kostenpflichtigen Entfernung der geklebten Teppichkettels die Wand-Tapete in Mitleidenschaft gezogen wird muss dann von mir renoviert werden?
Kündigung Mietwohnung, Schönheitsreparaturen
vom 1.10.2014 25 € Historischer Preis
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Im allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein: Küche, Bäder, Duschen und Toiletten alle 3 Jahre Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen alle 5 Jahre In anderen Nebenräumen alle 7 Jahre 2. ... Einschließlich dem Entfernen der alten Tapeten), Anstreichen der Wände und Decken, der Innentüren samt Rahmen, Fenster und Aussentüren von innen und sonstige innenliegende Holzteile und Reinigen der Teppichböden. 3.
Streit um Mietzahlung
vom 14.7.2005 80 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
In den 4 Wochen zwischen Auszug meiner Mutter und meinem bevorstehenden Einzug sollte die Wohnung nun renoviert werden (Neue Stromleitung für den Elektroherd - vom Stromkaste durch den Flur in die Küche zum Anschluß.) ... Ich konnte zum 01.05.2005 nicht einziehen, da in der kompletten wohnung (ausser im bad) die Wände aufgeschlitzt waren, die tapeten zerrissen waren und überall dreck und staub war und nicht abzusehen war wie lange das noch so andauert.
Wirksamkeit der Zusatzvereinbarung zur Endrenovierung?
vom 3.9.2009 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Wand- und Deckenanstriche in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre, in anderen Räumen alle sieben Jahre. ... Angebrachte Tapeten sind zu entfernen und Dübellöcher in den Wänden sind fachgerecht zu verspachteln.
Renovierungskosten bei Auszug
vom 24.1.2007 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Zu den Schönheitsreparaturen gehören: das Entfernen alter Tapete, das Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken innerhalb der Wohnung, das Streichen der Heizkörper und Heizrohre sowie andere Versorgungsleitungen, der Innentüren, der Fenster ( auch Doppelfenster und Vorfenster von innen) und Außentüren von innen sowie der übrigen Holzteile, bei übermäßigen Abnutzungsspuren das Abziehen oder Abschleifen der Parkettfußböden und der Innentüren und danach deren Versiegelung, die Reinigung der Teppichböden. ... Diese Schönheitsreparaturen hat der Mieter während der Vertragszeit nach Ablauf folgender Zeitspannen seit Beginn des Mietverhältnisses bzw. seit der letzten Durchführung ausführen zu lassen: in Küche, Bad bzw. ... Es handelt sich um Wände mit weißem Farbanstrich ( ohne Tapete).
Wasserschaden in Badzimmer
vom 12.3.2013 30 € Historischer Preis
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Irgendwo in der Küche läuft Wasser aus. Wasser kommt App.Unter ihnen von Decke." 22.02.2013 Hausmeister kam und hat meine Küche überprüft. ... An den feuchten Stellen entfernte er die Tapete.
Schönheitsreparaturen bei Auszug (Formularmietvertrag)
vom 25.3.2009 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Laut Punkt 1. habe ich feste Fristen für Küche, Bad bzw. ... Es gehören zu den Schönheitsreparaturen: Das Entfernen alter Tapeten, Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken innerhalb der Wohnung, das Streichen der Heizkörper und Heizrohre sowie anderer Versorgungsleitungen, der Innentüren, der Fenster (auch Doppelfenster und Vorfenster von innen) und Außentüren von innen sowie der übri¬gen Holzteile, bei übermäßigen Abnutzungsspuren das Abziehen bzw. ... Diese Schönheitsreparaturen hat der Mieter während der Vertragszeit nach Ablauf folgender Zeitspannen seit Beginn des Mietverhältnisses bzw. seit der letzten Durchführung ausführen zu lassen: Küche, Bad bzw.