Mietvertrag mit Verpflichtung zu regelmässiger Renovierung und Endrenovierung
vom 28.5.2006
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin Kämpf / München
Der Mieter ist verpflichtet, die während der Dauer des Mietverhältnisses entsprechend nachstehenden genannten Fristen fällig werdenden Schönheitsreparaturen Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen (Küchen / Bäder / Duschen / Toiletten: alle 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume / Flure / Dielen: alle 5 Jahre, übrige Räume / Fenster / Türen / Heizkörper: alle 6 Jahre). ... Alle Wände und Decken im Erd- und Obergeschoß sind von Altbelegen zu befreien und mit Rauhfaser Tapete zu tapezieren. 2.