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Nach 3 Monaten Mietzeit nachgebessert! Vermieter will Klagen!

18. September 2012 12:45 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Moin
Ich habe folgende Frage:
Mein Mann und meine 2 Kinder 4 und 8 Jahre sind am 01.06.12 von Hamburg in Richtung Flensburg in eine 180 qm Mietwohnung gezogen.
Dort wohnten wir mit unseren Vermietern und dessen Mutter in einem Haus.
Nach 2 Wochen Mietzeit wurde beim Besuch meiner Eltern mein Vater im Treppenhaus vom Hund des Vermieters schwer in den Arm gebissen und verletzt.
Seit diesem Vorfall hatten wir nur noch Probleme. Wir wurden belästigt, angepöbelt und kontrolliert. Wir haben selber einen Hund und wurden permanent von der Mutter angegangen und abgefangen wir würden uns nicht ordnungsgemäß um unseren Hund kümmern etc.
Für uns war nach dem Vorfall mit dem Hundebiss klar das wir wieder ausziehen müssen. Wir konnten unsere Kinder nicht zum spielen nach draußen schicken da die Hunde des Vermieters permanent auf dem Gelände freilaufend unterwegs waren.
Außerdem wurde unsere Post kontrolliert, wir wurden darauf aufmerksam gemacht den fernseher nicht so lange laufe
n zu lassen über Tag etc.
Besuch konnten wir nicht mehr empfangen da alle von den Hunden zumindestens gestellt wurden.
Lange rede kurzer Sinn wir kündigten das Mietverhältnis am 31.08. Fristlos zum 15.09.2012 da wir eine neue bleibe gefunden hatten.
Die Sicherheit unser Kinder war so gefährdet das wir so schnell wie eben möglich ausziehen mussten auch wenn dies ein erneuter Schulwechsel unsere Kinder bedeuten.
Natürlich besteht der Vermieter auf ein drei monatiges Kündigungsrecht und akzeptiert die fristlose Kündigung nicht.
Jetzt hatten wir am 15.09. Wohnungsubergabe.
Wir haben die Wände ausgebessert das heißt Löcher zugespachtelt und überstrichen sowie teilweise Wände komplett gestrichen.
Im Kinderzimmer und Schlafzimmer waren Pastellfarben an den Wänden in Grün und hell Rosa. Das haben wir komplett überstrichen. Wir haben alle Steckdosen gereinigt, die Küche geschrubbt sogar auf den Schranken, Bad geputzt, Böden gewischt und gesaugt, die Türrahmen ebenfalls komplett gereinigt und die Scheiben.
Die Wohnung war vorab schon sehr gepflegt wir wollten nur alles so perfekt wie möglich übergeben damit keinerlei Mängel vom Vermieter aufgenommen werden können.
Natürlich hat der Vermieter sich bei der Übergabe ausgelassen. Er hatte direkt einen Maler dabei. Ich Sage vorab das wir die Mietwohnung ungestrichen und ungeputzt übernommen haben. Im protokoll wurde damals vereinbart das wir bei Auszug komplett streichen müssen. Wir stimmten zu da wir nicht damit rechneten in solche probleme zu geraten.
Im Mietvertrag wurde nichts gesondert vereinbart. Wir haben den ganz normalen Hamburger Mietvertrag stand 2010.
Der Vermieter bemängelte die farbunterschiede der Wände durch das nachgebesserte weißen unsererseits.
Er sagte uns das uns das streichen der kompletten wohnung um die 3000 Euro kosten wurde und wir diese zu tragen hätten.
Außerdem wurde eine graue Wand im Wohnzimmer von uns mit Tapete beklebt im einer Art hellem steindekor mediterraner Stil. Auch diese wolle er uns in Rechnung stellen. Außerdem fehlten 2 Türschlüssel aus dem Kinderzimmer und wohnzimmer wo wir neue Türschlösser bezahlen müssten sowie wären auf einigen Fußleisten farbspritzer zu sehen.
Wir unterschrieben das übergabeprotokoll diesmal nicht. Er sagte uns mündlich das er uns 2 Wochen zum streichen geben müsste.
Meine frage jetzt : müssen wir wirklich alles noch einmal streichen?
Durch unseren erneuten Umzug sind uns wieder enorme kosten entstanden.
Wir können uns langsam finanziell nichts mehr erlauben.
Und der Stress und die zeit die dazu kommt. Ich bin im 5 Monat schwanger und wurde in den 3 Monaten ständig massiv bedroht von dem Vermieter und seiner Mutter. Ich möchte das alles abschließen und er droht auch noch mit Klage!
Was sollen wir tun?

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:


Zunächst einmal lassen Ihre Angaben eine abschließende Einschätzung noch nicht zu, insbesondere zu der Frage ob die fristlose Kündigung gerechtfertigt war. Der Hundebiss wäre noch kein wichtiger Grund, anders sähe dies möglicherweise bei Kontrolle der Post und den freilaufenden Hunden aus. Sämtliche Gründe müssten Sie aber beweisen. Gelingt dies, könnte sich aber durchaus eine Berechtigung zur Kündigung ergeben.

Ohne Kenntnis des Mietvertrages und der Örtlichkeiten kann ich leider die Frage nach den Schönheitsreparaturen nicht abschließend prüfen.

Sie haben aber richtig gehandelt, als Sie das Protokoll nicht unterschrieben haben.

Die Vereinbarung bei Auszug komplett streichen zu müssen verstößt nach der Rechtsprechnung des BGH gegen § 307 BGB , wenn es sich um vorformulierte Vertragsbedingungen des Vermieters handelt (BGH, Versäumnisurteil vom 12. September 2007 - VIII ZR 316/06 ).

Sollte die Endrenovierung in einem engen Zusammenhang mit der allgemeinen Pflicht zu Schönheitsreparaturen aus dem Mietvertrag stehen, wäre die gesamte Klausel unwirksam.

Dies kann ich von hier nicht beurteilen.
Es wird hier darauf ankommen, ob Sie die Endrenovierung wirksam individuell vereinbart haben, was zulässig wäre, oder ob es sich um eine vom Vermieter vorgegebene Bedingung handelt.

Nach Ihren Angaben haben Sie bereits teilweise neu gestrichen. Eine komplette Renovierung ist sicher nicht geschuldet. Würde man dies von Ihnen verlangen, müssten Sie die Räume in einem besseren Zustand als bei Übernahme zurückgeben. Für die Wirksamkeit der Klauseln kommt es aber nicht darauf an, ob Sie renoviert oder unrenoviert übernommen haben.
Selbst wenn im Vertrag eine wirksame Regelung enthalten wäre, dürfte eine tatsächliche Renovierungsbedürftigkeit nicht gegeben sein, aufgrund der kurzen Mietdauer.

Es spricht daher viel dafür, dass Sie nicht verpflichtet sind noch irgendwelche Arbeiten durchzuführen. Sie sollten aber dringend vor Ort einen Anwalt beauftragen, falls der Vermieter Ansprüche stellt. Wenn Schlüssel fehlen, schulden Sie Ersatz, aber zunächst nur Ersatzschlüssel und nicht die Kosten neuer Schlösser, es sei denn das Herstellen von Ersatzschlüsseln wäre unmöglich.

Ich halte die Ansprüche des Vermieters nicht für gerechtfertigt, mit Ausnahme der Schlüssel. Genaueres kann man aber nur nach Ansicht in die Unterlagen sagen.




Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt

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