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verspätete Wohnungsübergabe durch den Vermiter

12. Februar 2008 18:29 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


11:24

Hallo,

folgender Sachverhalt hat sich zugetragen:

Ich mietete am 10.12.2007 eine Wohnung zum 01.01.2008 an, die Übergabe wurde auf den 28.12.2007 festgelegt. Es wurde vereinbart das der erste Monat (also der Januar) mietfrei ist. Die Wohnung musste noch vor der Übergabe durch den Vermieter umfassend saniert werden.

Am 27.12.2007 rief ich den Vermieter an um für den 28.12.2007 eine Uhrzeit zur Übergabe zu erfragen. Ich wurde informiert das sich die ÜBergabe verzögert und am 31.12.2007 Vormittags um 10 Uhr stattfinden sollte.
Am 31.12.2007 war ich wie vereinbart um 10 Uhr vor Ort und wartete 30 minuten vergeblich auf die Hausverwaltung, mehrere Versuche telefonisch jemanden zu erreichen scheiterten.
Am späten Nachmittag des selben Tages erreichte ich die Hausverwaltung, mir wurde gesagt das es noch einige Kleinigkeiten gibt die erledigt werden müssen, es wurde erneut ein Termin zur Übergabe verinbart und auf den 02.01.2008 terminiert.
Dieser Termin wurde am 02.01.2008 durch die Hausverwaltung abgesagt und auf den 04.01.2008 verschoben, am 04.01. sollte die Wohnung dann endgültig fertig und beziehbar sein.
Am 04.01.2008 stellte sich beim Ortstermin heraus das die Wohnung noch nicht einmal ansatzweise saniert war, das Bad war völliger Rohbau, ohne Wanne, Waschbecken, WC, Fliesen etc... Nirgends lag das vereinbarte Laminat, Tapete fehlte völlig, die Elektrik in der Küche war nicht vorhanden, lose Kabel hingen von der Decke.
Es wurde von der Hausverwaltung und auch vom beauftragten Handwerker verpsrochen das die Wohnung am nächsten Tag (05.01.2008) fertig sei, eine erneute ÜBergabe wurde terminiert.

Auch am 05.01. zeigte sich kein anderes Bild, der Termin wurde erneut auf den 09.01.2008 verschoben.
Als ich am 09.01.2008 die Wohnung betrat musste ich mit Erschrecken feststellen das sich NICHTS am Zustand geändert hatte im Vergleich zum Freitag davor. Insgeamt 40 (VIERZIG) leere Bierflaschen habe ich zusammengeräumt.
Am selben Abend rief ich den Hausbesitzer an um ihn von den Vorgängen und dem Verhalten seiner Hausverwaltung in Kenntnis zu setzen. Mir wurde dann seinerseits eine definitive Übergabe für dem 15.01.2008 vereinbart.
Auch diese konnte nicht eingehalten werden.

Letzendlich kam es am 29.01.2008 also mit 4 Wochen Verspätung zur Übergabe der Mietsache.

Mir ist natürlich massiver Schaden entstanden, so nahm ich im Vorfeld direkt nach Unterzeichnung des Mietvertrages 11 Tage Jahresurlaub um den Umzug in Ruhe zu gestalten. Diesne Urlaub habe ich dann "vergammeln" müssen.
Außerdem habe ich meine bis dahin genutzen Wohnräume natülich beräumt, meine Sachen verpackt und auch einige Möbel ersteigert.
Diese Möbel musste ich dann (da ich im Vorfeld Abholungstermine vereinbart hatte) abholen und in 2 Mietgaragen lagern.
Mir sind erhebliche Fahrtkosten entstanden, allein durch die 9 Übergabetermine (jeweils gut 100km) und auch weitere Mehrkosten dadurch bedingt das ich den Umzug nun während meiner Arbeitszeit durchführen musste und dadurch bereits 3 Mal einen Transporter mieten musste anstatt wie geplant einmal.

Außerdem ging ich davon aus das der versprochene mietfreie Monat nun der Februar sei, der Vermieter jedoch betrachtet den Januar als den versprochenen mietfreien Monat.

Folgende Fragen stellen sich mir also:

- in wie fern kann der Vermieter den versprochenen Monat mietfrei auf den Januar legen obwohl die Wohnung in diesem Monat ja nicht durch mich genutzt werden konnte.
- kann ich auf Vergütung des von mir "verschwendeten" Urlaub bestehen
- kann ich die mir entstandenen Fahrt- und Telefonkosten geltend machen
- welche Schadensersatzansprüche habe ich noch?




Vielen Dank für ihre Hilfe

12. Februar 2008 | 18:37

Antwort

von


(160)
Kreuzschnabelweg 18
86156 Augsburg
Tel: 0821 - 4530333
Web: https://www.ra-boukai.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Sofern die Übergabe nachweislich verspätet stattgefunden hat, können Sie den Ihnen durch den Verzug des Vermieters sämtlich entstandenen Schaden in angemessener Höhe ersetzt verlangen. Dies beinhaltet Ihre zusätzlichen Fahrt- und Telefonkosten, zusätzlichen Mietkosten (Mietgaragen für Unterstellen und evt. für die zusätzliche Mietzeit in der bisherigen Wohnung), Ersatz für die vertane Urlaubszeit, sofern diese – wie vorliegend – nicht anderweitig sinnvollg genutzt werden konnte, etc. Wurde definitiv der erste Monat oder ausdrücklich der Januar als mietfrei vereinbart? Lässt sich das auch nachweisen? Wenn schriftlich fixiert, wie ist der original Wortlaut?
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -


Rückfrage vom Fragesteller 12. Februar 2008 | 19:34

selbst im Übergabeprotokoll vom 29.01.2008 wurde wortwörtlich vermerkt: "Der erste Monat gilt als komplett mietfrei."

Nun ist eben die Frage wie es sich mit dem Februar verhält.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. Februar 2008 | 11:24

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

sofern die Mietfreiheit für den ersten Monat nach der Übergabe vereinbart wurde, so wäre dann der Februar nach Ihren Angaben mietfrei. Aus den von Ihnen vorgetragenen Angaben ergibt sich nichts anderes.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas M. Boukai
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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