Vermieter erhält rechtsunwirksame Kündigung
vom 19.9.2013
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Hallo, wie muss/oder kann ein Vermieter reagieren, sofern ein Mieter rechts-unwirksam - im Fall einer verspäteten Ankunft der Kündigung, - im Fall der falschen Angabe der im Mietvertrag genannten berechtigten Personen (z.B. durch beim Mieter entstandene Verwirrung bei sehr häufigem Eigentümerwechsel) ODER im Falle der richtigen Organisation, aber einer Person, welche nirgends genannt ist, kündigt? ... könnte er beispielsweise - in manchen Fällen Schadensersatz leisten müssen, z.B. durch unerwartete verlängerte Zahlung der alten Miete oder wird die Kündigung ohne Reaktion des Vermieters (stillschweigend) wirksam?