Sehr geehrter Fragesteller,
da der Vertrag eine Mindestlaufzeit bis zum 31.12.2015 vorsieht, würde eine Kündigung, auch wenn sie jetzt schon erfolgen würde, erst zum Ende des nächsten Jahres (also zum 31.12.2015) wirksam werden und zu diesem Zeitpunkt auslaufen. Eine solche Mindestlaufzeit kann in einem Gewerbemietvertrag auch grundsätzlich wirksam vereinbart werden.
Ich hoffe mit dieser Information weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen