Wasserschaden Keller Mietwohnung
Im Dezember 2011 stellten wir einen Wasserschaden im angemieteten Keller fest, durch den uns ein finanzieller Schaden von ca. 690 Euro entstanden ist (Schimmel- sowie Rostbefall unserer gelagerten Sachen). ... Unser Vermieter sagt nun, er muss uns den Schaden nicht ersetzen, da es sich angeblich um höhere Gewalt handelt. Bereits im Voraus waren Wasserschäden an und in dem Gebäude aufgetreten, die dem Vermieter bekannt waren.