Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich gilt: Kommt es zu einem nicht vom Mieter verschuldeten Wasserschaden, so haftet der Vermieter insoweit, als er den Schaden beseitigen muss. Der Geschädigte kann auch eine Mietminderung verlangen, ihm stehen alle Ansprüche des mietrechtlichen Gewährleistungsrechtes zu. Ist die Wohnung unbewohnbar, kommt eine Mietminderung in Höhe von 100% in Betracht; es muss also keine Miete gezahlt werden, bis die Wohnung wieder bewohnbar ist.
Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, selbst bei einem leicht fahrlässig durch den Mieter verursachten, versicherten Schaden den Gebäudeversicherer und nicht den Mieter in Anspruch zu nehmen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.11.2004 - VIII ZR 28/04
). Weshalb in Ihrem Fall die Gebäudeversicherung den Mietausfall für Ihre Wohnung nicht übernimmt, kann ich auch nicht verstehen. Denkbar wäre natürlich, dass die Versicherung von einem Verschulden der Mieter ausgeht mit der Folge, dass eine berechtigte Mietminderung ausscheidet.
Wenn Sie die Miete nur unter Vorbehalt zahlen wollen, müssen Sie dies dem Vermieter ausdrücklich mitteilen. Schicken Sie ihm dann ein kurzes Schreiben und weisen Sie darauf hin, dass Sie aufgrund des unverschuldeten Wasserschadens und der daraus folgenden Unbewohnbarkeit nach Ihrer Ansicht zur Mietminderung berechtigt sind und die Miete vorerst bis zur Klärung der Sachlage nur unter Vorbehalt zahlen. Zur Sicherheit können Sie den Vorbehalt zusätzlich auch im Betreff der Überweisung erwähnen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 29.08.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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29.08.2017
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22:28
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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