Wohnungseingangstür nach Einbruch beschädigt. Vermieter will nicht zahlen
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Der Vermieter weigert sich jetzt, die Kosten zu übernehmen. ... Er könnte uns allerhöchstens entgegenkommen und wir teilen uns die Kosten. ... Wir haben uns belesen und uns ist der § 535 im BGB, sowie eine kurze Zusammenfassung eines Urteils (AG Köln, Az. 221 C 376/97, aus: WM 1998, S.596: Wird beim Mieter eingebrochen, trägt der Vermieter die Kosten für Beschädigungen an Fenster und Türen.