Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich liegt der Fall so, dass der Vermieter für die Einhaltung der allgemeinen Brandschutzbestimmungen verantwortlich ist. Hierunter fällt grundsätzlich auch die Installation von Feuerlöschern im Gewerbeobjekt. Grundsätzlich können in einem normalen Mietverhältnis diese Kosten nicht auf den Mieter umgelegt werden (§ 556 BGB
). Vertraglich kann aber im Bereich der Gewerbemiete etwas anderes geregelt werden, da diese Vorschrift darauf keine Anwendung findet. So können die Vertragsparteien auch vereinbaren, dass derartige Kosten vom Mieter getragen werden können.
Sollten aufgrund des ausgeübten Gewerbes besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sein, wäre hierfür grundsätzlich der Betreiber zuständig. Besondere zu ergreifende Brandschutzmaßnahmen wären grundsätzlich bei dem zuständigen Bauordnungsamt zu erfragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 14.08.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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