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Nebenkostenabrechnung unvollständig

| 18. April 2016 22:06 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


14:29

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wohnen seit 12/2012 in einem Haus mit drei Eigentumswohnung zur Miete. Der Vermieter hat uns eine Nebenkostenabrechnung gesendet, die für uns nicht nachvollziehbar war (kein Vierteilschlüssel, keine Zählerstände..). Auf Nachfrage hat er zugestimmt uns die Belege zukommen zu lassen. Was zunächst nicht passiert ist.

Erst nach einem Jahr und mehrfachen nachfragen kam dann eine leicht korrigierte Abrechnung zeitgleich mit der Abrechnung für das nächste Jahr. Ohne Belege. Auf mehrfaches Nachfragen und zurückbehalt der Vorauszahlung kam dann der Wirtschaftsplan der Hausverwaltung als Beleg. Auf erneute Nachfrage kam dann ein Auszug aus der Jahresabrechnung der Hausverwaltung. Weitere Belege verweigerte der Vermieter.

Da wir nur einen Auszug aus der Hausverwalterabrechnung haben haben keinen Bezug vom normierten Vierteilschlüssel zu den Quadratmetern. Ebenso fehlen uns Belege für z.B. zusätzliche Heizungswartung und Gärtner.

Zusätzlich nutzt der Vermieter einen Kellerraum (Gefliest mit Strom, Heizung, Wasseranschluss) als Lager selbst. Alle Nebenkosten für die Wohneinheit wurden auf uns umgelegt, bzw. laufen über unsere direkten Anschlüsse bei den Versorgern.

Wir hatten dem Vermieter eine Frist gesetzt um uns Einsicht die fehlenden Belege zu geben und als Kompromiss angeboten, dass er 10 EUR/Monat von den Nebenkosten selbst trägt. Seither meldet sich der Vermieter nicht mehr. Einen anteiligen Rückbehalt der Nebenkostenvorauszahlung wird vom Vermieter aktuell nicht angemahnt.

Wie können wir in dieser Sache eine Klärung herbeiführen? Können wir die Angelegenheit so einem Anwalt übergeben, dass der Vermieter die Anwaltskosten tragen muss?

18. April 2016 | 22:43

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

1)
Offenbar leidet die Nebenkostenabrechnung an einem formellen Mangel, denn Ihr Vermieter hat die Nebenkostenabrechnung nicht in nachvollziehbarer Weise wiedergegeben. Alle Betriebskostenposition müssen vom Mieter rechnerisch nachvollzogen werden können. Die Abrechnung als solche und die einzelnen Positionen müssen nach der Rechtsprechung des BGH klar, übersichtlich und aus sich heraus verständlich sein. Die inhaltliche Unrichtigkeit hat zur Folge, dass Sie einen Anspruch auf ordnungsgemäße Abrechnung geltend machen und ggf. auch einklagen können. Außerdem kann im Hinblick auf die monatlichen Nebenkostenvorauszahlung vom Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht werden bis die Abrechnung erfolgt ist. Auch muss Ihnen Belegeinsicht gewährt werden.

2)
Der Vermieter muss die Kosten der
Rechtsverfolgung dann tragen, wenn er in Verzug geraten ist oder schadenersatzpflichtig ist. Wenn Sie ihm bereits eine Frist zur Abrechnung gesetzt haben und diese fruchtlos verstrichen ist, wird er die Kosten des zu beauftragenden Rechtsanwalts vor Ort tragen müssen; dieser wird diese Frage in Kenntnis aller Details abschließend beurteilen können.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 21. Mai 2016 | 14:23

Sehr geehrter Herr Böhler,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Kann unser Vermieter von uns verlangen, die gesamten Nebenkosten für die Wohneinheit zu tragen, obwohl er einen Raum selbst als Lagerraum nutzt?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Mai 2016 | 14:29

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:

Ihr Vermieter wird kaum von Ihnen verlangen können, die Betriebskosten für von ihm selbst genutztes Räume zu tragen, sofern dies nicht individuell vereinbart worden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 21. Mai 2016 | 14:44

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