Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich - die Richtigkeit Ihrer Angaben vorausgesetzt - anhand der von Ihnen gemachten Angaben gerne wie folgt summarisch beantworten möchte:
Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Plattform antwortenden Anwälte nicht wissen können, welche Fragen Ihnen schon beantwortet wurden. Daher weiß ich auch nicht, auf welche andere Frage, die Ihnen schon beantwortet wurde, Sie sich mit „auf die vorherige Frage“ beziehen.
Jedoch verstehe ich Ihren Sachverhalt so, dass Sie eine Wohnung angemietet haben und Sie der Vermieter nunmehr nicht zum vorgesehenen Termin einziehen lässt. Sollte ich Ihre Anfrage falsch verstanden haben, so weisen Sie mich doch bitte über die kostenlose Nachfragefunktion hierauf hin, da sich die rechtliche Bewertung dann ändern kann.
Grundsätzlich können Sie Schadensersatz von einem Vermieter verlangen, wenn dieser Ihnen die Wohnung nicht zum vorgesehenen Mietbeginn überlässt. Dieser Ersatz bezieht sich neben den Kosten, die Sie für die Anmietung einer Ersatzwohnung (oder eines angemessenen Hotelzimmers) haben auch auf die Kosten, die Sie haben, wenn Sie Ihre Möbel irgendwo unterstellen müssen (z.B. in einer Garage).
Sie tragen jedoch das Insolvenzrisiko des Vermieters. Sollte bei diesem „nichts zu holen sein“, so müssten Sie alle Kosten für Ersatzanmietungen vorschießen und gingen beim Rückgriff auf den Vermieter leer aus.
Ich empfehle Ihnen, Ihren Fall dringend von einem Rechtsanwalt beleuchten zu lassen, da Ihre Sorgen existentielle Dinge betreffen. Gerne können Sie mich kontaktieren, wenn Sie eine weitergehende Beratung wünschen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine erste rechtliche Orientierung vermittelt zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Sofern Sie eine abschließende Beurteilung Ihres Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem konkret zu erörtern. Bitte beachten Sie, dass bei dieser Vorgehensweise weitere Kosten für die Beratung anfallen.
Gerne bin ich auch bereit, die weitere Vertretung und Beratung in der Angelegenheit für Sie zu übernehmen. Sie können mich jederzeit für eine weitere Beauftragung kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen