Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Grundsätzlich kann in der Wohnungsendabnahme alles geregelt werden, auch handelt es sich dabei um einen verbindlichen Vertrag.
Die beiden ersten Klauseln sind belanglos, da die entsprechenden Felder gestrichen wurden.
Die letzte Klausel ist gefährlich, Wenn diese jedoch von dem Vermieter dauerhaft verwendet wird (worauf beispielsweise eine vorgedruckte Klausel hindeuten würde), würde die Klausel dem AGB-Recht unterfallen. Da diese Klausel Sie unangemessen benachteiligt (keine Selbstvornahme, keine Möglichkeit, selbst einen Handwerker zu beauftragen oder eigenen Kostenvoranschlag vorlegen), halte ich die Klausel für unwirksam.
Jedoch gibt es kein entsprechendes Urteil, so dass es möglich ist, dass ein Gericht dies anders sehen könnte.
Ich rege daher an, mit dem Vermieter zu reden und eine Selbstvornahme oder einen eigenen Kostenvoranschlag anzubieten.
Für den Keller sollten Sie nur dann Kosten übernehmen, wenn klar nachgewiesen ist, dass es ihr Fehler war.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.