ALG 2 ,Fehler bei Berechnung??
vom 19.11.2006
80 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Patrick Inhestern / Hannover
Folgendes: 1.wir haben der ARGE schriftlich mitgeteilt,das wir seit 2005 kein Einkommen aus Vermietung/Verpachtung erhalten.Diese Gelder(585 € jährlich) sind seit diesem Zeitraum Gerichtlich verpfändet und fließen direkt dem Gläubiger zu.Wir haben als Nachweis ein Schreiben des Pächters vorgelegt.Trotzallem wurde es uns im November als Einnahme voll angerechnet.Gibt es dort Gesetzeswege,diesen zu widersprechen???... ,Bewilligungsbescheid ALG2 ebenfalls 13.10.2006,somit sagt doch auch das Arbeitsamt,das wir ab diesem Tage Hilfebedütftig sind!?