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Hartz4 gepfändet

15. September 2008 16:30 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


13:26

Habe ihre e-mail Adresse gerade bei Google gefunden , und habe mir gedacht Ich schreibe Sie einfach mal an . Und zwar habe Ich folgendes Problem: Bin 28 Jahre alt und eine alleinerziehende Mutter von 2 Kindern und bekomme Hartz4. Vor circa 1 1/2 Jahren bekamm ich immer wieder Werbe anrufe wie zb VVI Verlag ( Glücksspiel usw ) habe NIE etwas persönlich unterschrieben und NIE etwas gezahlt. Habe dann letzte Woche einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bekommen das mein Konto gepfändet wurde. Laut meiner Bank besteht die möglichkeit mein Geld innerhalb der 7 Tage vom Konto zu holen mit einem Gültigen Bescheid vom Arbeitsamt . Habe dies auch mindestens 12 mal gemacht und meine Bank hat sich strick geweigert mir meinen Lebensunterhalt auszuzahlen. Bin dann auch zu einem Anwalt in meiner Stadt , der dann das Amtsgericht angeschrieben hat für die Freigabe meines Kontos, das ist natürlich nicht passiert und nun wurde mein Lebensunterhalt für 3 Personen gepfändet. Weiß jetzt leider keinen Rat mehr und hoffe das Sie mir vll weiter helfen können bzw einen Rat haben wie ich an meinen Lebensunterhalt komme. Habe im Internet einige Negative Berichte über diesen Anwalt gefunden der mein Geld gepfändet hat und mit VVI Verla zusammen arbeitet. Mein Anwalt zeigt mir keine großen Chancen mein Geld zurück zuholen. Wie kann ich weiter vorgehen ? Welche Chancen bestehen noch ? Würde mich sehr freuen , wenn sie mir so schnell wie möglich antworten würden. Bedanke mich bereits im Voraus Mfg NK

15. September 2008 | 17:45

Antwort

von


(344)
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel: 0211/133981
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Jeremias-Mameghani-__l103855.html
E-Mail:

Sehr geehrte Ratsuchende,

ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen gerne wie folgt aufgrund des geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

Zutreffend ist, dass Sozialleistungen zunächst nicht der Pfändung unterliegen. Diese sind innerhalb von 7 Tagen bei der Bank abzuheben. Anschließend können jedoch auch diese gepfändet werden. Sozialleistungen, die auf das Konto des Schulderns gehen, jedoch einer anderen dritten Person zustehen, dürfen keinesfalls gepfändet werden. Hiergegen können Sie rechtliche Schritte einleiten.

Darüber hinaus sollten Sie die ganze Angelegenheit prüfen lassen. Sie schreiben, Sie hätten zwar nie etwas unterschrieben. Allerdings können Verträge auch mündlich geschlossen werden. Selbst wenn kein Vertrag zustande gekommen sein sollte, so muss man gleichwohl gegen Sie rechtliche Schritte eingeleitet haben. Die Pfändung ist nämlich nur mit einem Titel möglich. Sie sollten sich diesbezüglich noch einmal mit einem Anwalt in Verbindung setzen.

Ich biete Ihnen an, mir die Unterlagen einmal zwecks Prüfung persönlich zukommen zu lassen. An dieser Stelle kann leider keine abschließende Beurteilung der Rechtslage erfolgen.

Im übrigen hoffe ich, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021


Rückfrage vom Fragesteller 15. September 2008 | 21:43

Hallo RA Jeremias Mameghani

Danke für Ihre schnelle Antwort.

Sie schreiben auch: in den 7 Tagen das Geld abheben !!
Das habe ich so oft versucht , aber die Bank hat sich strick geweigert es mir auszuzahlen , obwohl ich einen Leistungsbescheid der Arge vorgelegt habe. Als Grund bekamm ich zu hören : Tut mir leid , ihr Konto ist gesperrt und wir dürfen Ihnen da nichts auszahlen. Und nach ( § 55 SGBI ) hätte die Postbank es sofort auszahlen müssen.

Was kann Ich dagegen unternehmen ?

Ich werde Ihnen auch die Unterlagen zuschicken, und bin Ihnen Dankbar für Ihre Hilfe und die schnelle Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
NK

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. September 2008 | 13:26

Sehr geehrte Ratsuchende,

ich erwarte den Eingang Ihrer Unterlagen und werde mich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Ggf. können wir die Sache auch gerne persönlich dann besprechen.

Mit freundlichen Grüßen

RA J.Mameghani

ANTWORT VON

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