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Kein ALG1 wegen Sozialmedizinisches Gutachten

17. Oktober 2007 13:37 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


15:17

Guten Tag,
ich habe auf anraten meiner Hausärztin, meinen Arbeitsplatz wegen psychosomatischer Probleme zum 15.9.07 gekündigt.Beim ersten Beratungstermin mit der Arbeitsvermittlerin, mußte ich einen Fragenbogen "Gesundheit"ausfüllen und eine Entbindung der Schweigepflicht meiner behandelnden Ärzte unterschreiben. Der Ärztliche Dienst der Agentur sollte meine Leistungsfähigkeit prüfen,da in meiner Akte vermerkt war, dass ich auf Grund von Rückenprobleme im März 07, mich wegen einer Umschulung informiert hatte,da ich in einer Baumschule beschäftigt war und schwere Lasten tragen mußte.Jetzt wurde mir von der Agentur für Arbeit mitgeteilt,dass die Amtsärztin eine Leistungsfähigkeit, von tgl. weniger als 3 Std. vorraussichtlich bis zu 6 Mon. festgestellt hat. Also habe ich keinen Anspruch auf Alg.1 mehr, ich sollte mich krankschreiben lassen um Krankengeld zu beziehen. Ich habe der S.A. gesagt, dass ich aber ja nicht krank bin, sonst würde ich ja Krankengeld beziehen und hätte kein Arbeitlosengeld beantragt. Und außerdem, bin ich nicht mehr versichert wenn ich kein Alg.1 bekomme, weil mein Mann Beamter ist und ich nicht Familienversichert bin. Ich bekam nur zur Antwort, das es nicht das Problem der Agentur wäre.Es sei noch anzumerken, das ich erst eine Speerzeit von 12 Wochen bekomme habe, obwohl ein ärztliches Attest vorlag.Die Speerzeit wurde nachdem meine Ärztin nochmal eine Stellungsnahme geschr. hatte dann doch aufgehoben. 2 Tage später lag dann das Gutachten der Amtsärztin vor und es wurde wieder alles gesgespeert.MEINE FRAGE : Darf die Agentur mir das Alg.1 auf ein Gutachten nach Aktenlage streichen ? Obwohl meine Rückenprobleme nicht zur debatte stehen und mein orthopäde mich auch nicht arbeitunfähig geschrieben hat. Was für Schritte kann-muß ich jetzt einleiten? Vielen Dank für Ihre Mühe!

17. Oktober 2007 | 14:18

Antwort

von


(99)
Köbelinger Str.1
30159 Hannover
Tel: 0511 330893 80
Web: https://www.pi-kanzlei.de
E-Mail:

Sehr geeehrte Fragesteller,

aufgrund des mitgeteilten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Das Arbeitsamt verfährt Weise in der von Ihnen beschriebenen Art und Weise.

Sie können Widerspruch einlegen gegen den Aufhebungsbescheid. Für die Einlegung des Widerspruchs gilt eine Monatsfrist. Beachten Sie hierzu die Rechtsbehelfsbelehrungen in den an Sie gerichteten Bescheiden.

Sie können auch zum Arzt gehen, und sich krank schreiben lassen.
Die Krankschreibung führt nach $ 46 Nr. 2 SGB V zur Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld.

Was Sie machen ist egal, weil Sie Krankengeld nach § 47 b Abs. 1 SGB V in gleicher Höhe wie ALG beziehen. Um langwierige Verfahren zu vermeiden, würde ich daher empfehlen, den einfacheren Weg zu gehen, und Krankengeld zu beantragen.

Sie müssen in jedem Fall Widerspruch einlegen gegen den Bescheid, der die Sperrzeit verfügt. Eine Sperrzeit ist dann nicht zu verhängen, wenn Sie einen wichtigen Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses hatten. Ein solcher wichtiger Grund kann in Ihrer/Ihren Erkrankung(-en) liegen. Dementsprechend sollten Sie dem Widerspruch ärztliche Stellungnahmen beifügen. Sie sind beweispflichtig. Hat der Widerspruch Erfolg, dann erhalten Sie von Antragsstellung bis Feststellung Krankheit noch ALG 1.

Einstweiliger Rechtschutz beim Sozialgericht dürfte scheitern Erforderlich ist immer ein Grund dafür, z.B. dass der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Sie schreiben, dass Ihr Mann Beamter ist. Insoweit dürfte - wenn nicht erhebliche andere Unterhaltspflichten oder Belastungen vorliegen - Ihr Mann in der Lage sein, Sie vorübergehend zu versorgen, so dass ein Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz nicht besteht.

Ich hoffe, Ihre Fragen sind zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet.

Mit freundlichem Gruß

Patrick Inhestern
Rechtsanwalt



Rückfrage vom Fragesteller 17. Oktober 2007 | 15:01

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Wenn ich aber kein Alg.1 bekomme, bin ich nicht Krankenversichert und kann mich auch nicht vom Arzt krank schreiben lassen damit ich Krankengeld bekomme. Vorallem es liegt ja keine Erkrankung vor, worauf mein Arzt mich krank schreiben könnte. Ich bin nicht krank!! Auch wenn mein Mann Beamter ist,6 Monate lang 500€ weniger im Monat und noch die Kosten für eine freiwillige Krankenversicherung,ist auch für uns eine Menge Geld!! Trotzdem vielen Dank.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Oktober 2007 | 15:17

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie sind auch krankenversichert, wären Sie nicht krankenversichert, hätten Sie auch keinen Anspruch auf Krankengeld, denn das ist ja ein Anspruch, den Sie gegen die
gesetzliche Krankenversicherung haben.

Nur der ALG - Anspruch ruht.

Dass der finanzielle Verlust immens ist, ist doch gar keine Frage. Ein Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz haben Sie aber halt nur, wenn der Lebensunterhalt nicht mehr gesichert ist.

Mit freundlichem Gruß

Patrick Inhestern
Rechtsanwalt

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