Sehr geeehrte Fragesteller,
aufgrund des mitgeteilten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Das Arbeitsamt verfährt Weise in der von Ihnen beschriebenen Art und Weise.
Sie können Widerspruch einlegen gegen den Aufhebungsbescheid. Für die Einlegung des Widerspruchs gilt eine Monatsfrist. Beachten Sie hierzu die Rechtsbehelfsbelehrungen in den an Sie gerichteten Bescheiden.
Sie können auch zum Arzt gehen, und sich krank schreiben lassen.
Die Krankschreibung führt nach $ 46 Nr. 2 SGB V zur Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld.
Was Sie machen ist egal, weil Sie Krankengeld nach § 47 b Abs. 1 SGB V
in gleicher Höhe wie ALG beziehen. Um langwierige Verfahren zu vermeiden, würde ich daher empfehlen, den einfacheren Weg zu gehen, und Krankengeld zu beantragen.
Sie müssen in jedem Fall Widerspruch einlegen gegen den Bescheid, der die Sperrzeit verfügt. Eine Sperrzeit ist dann nicht zu verhängen, wenn Sie einen wichtigen Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses hatten. Ein solcher wichtiger Grund kann in Ihrer/Ihren Erkrankung(-en) liegen. Dementsprechend sollten Sie dem Widerspruch ärztliche Stellungnahmen beifügen. Sie sind beweispflichtig. Hat der Widerspruch Erfolg, dann erhalten Sie von Antragsstellung bis Feststellung Krankheit noch ALG 1.
Einstweiliger Rechtschutz beim Sozialgericht dürfte scheitern Erforderlich ist immer ein Grund dafür, z.B. dass der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Sie schreiben, dass Ihr Mann Beamter ist. Insoweit dürfte - wenn nicht erhebliche andere Unterhaltspflichten oder Belastungen vorliegen - Ihr Mann in der Lage sein, Sie vorübergehend zu versorgen, so dass ein Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz nicht besteht.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet.
Mit freundlichem Gruß
Patrick Inhestern
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Patrick Inhestern
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Vielen Dank für Ihre Antwort.
Wenn ich aber kein Alg.1 bekomme, bin ich nicht Krankenversichert und kann mich auch nicht vom Arzt krank schreiben lassen damit ich Krankengeld bekomme. Vorallem es liegt ja keine Erkrankung vor, worauf mein Arzt mich krank schreiben könnte. Ich bin nicht krank!! Auch wenn mein Mann Beamter ist,6 Monate lang 500€ weniger im Monat und noch die Kosten für eine freiwillige Krankenversicherung,ist auch für uns eine Menge Geld!! Trotzdem vielen Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie sind auch krankenversichert, wären Sie nicht krankenversichert, hätten Sie auch keinen Anspruch auf Krankengeld, denn das ist ja ein Anspruch, den Sie gegen die
gesetzliche Krankenversicherung haben.
Nur der ALG - Anspruch ruht.
Dass der finanzielle Verlust immens ist, ist doch gar keine Frage. Ein Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz haben Sie aber halt nur, wenn der Lebensunterhalt nicht mehr gesichert ist.
Mit freundlichem Gruß
Patrick Inhestern
Rechtsanwalt