Rückzahlung ALGII nach arbeitsgerichtlichem Vergleich und Verzugslohn?
vom 27.11.2014
40 €
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. §<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/SGB_II/33.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 33 SGB II: Übergang von Ansprüchen">33 SGB II</a> kommt hier zur Anwendung und das ALGII muss zurückgezahlt werden; 2. in diesem Fall würde <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/SGB_X/115.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 115 SGB X: Ansprüche gegen den Arbeitgeber">§ 115 SGB X</a> greifen und es sei fraglich, ob der Vergleich überhaupt hätte geschlossen werden dürfen, da die Ansprüche an das Jobcenter übergegangen seien; 3. da in diesem Fall <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/SGB_II/11.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 11 SGB II: Zu berücksichtigendes Einkommen">§§ 11</a> ff. SGB II angewendet würden, müsste ich die erhaltenen ALGII Zahlungen nicht erstatten.