ALG I, Nebeneinkommen
vom 3.10.2007
26 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Patrick Inhestern / Hannover
Bezug von Arbeitslosengeld I mit Nebeneinkommen (NK) aus selbständiger Tätigkeit, pflichtversichert in der RV, freiwillig versichert in einer gesetzlichen KV. AA erkennt Abzug der eingereichten 14,4% für KV am Nebeneinkommen nicht an, wohl weil sie die Formulierung „Sozialversicherungsbeiträge“ 141 SGB III als gesetzliche ansieht und sich (wahrscheinlich) auf 207 a SGB III bezieht. ... Grundsätzlich verstehe ich nicht, dass bei Bezug von ALG II unter § 11 SGB II sowohl die freiwilligen Beiträge zur KV als auch die Riesterbeiträge vom Gesetz her ausdrücklich als vom Einkommen abzugsfähig deklariert werden und warum das bei ALG I anders sein soll, wenn es auch nicht ausdrücklich in 141 SGB III steht.