Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ende 2019 einen Brief eines Inkasso-Unternehmen bekommen, mit der Aufforderung eine noch offene Forderung i.H.v. mittlerweile 1.360,- € eines Gläubigers aus dem Jahr 2000 zu bezahlen (die ursprüngliche Höhe aus dem Jahr 2000 lag bei 813 €). ... Jetzt kam wieder ein Schreiben des Inkasso-Unternehmens, diese Mal mit der Kopie eines Vollstreckungsbescheides aus dem Jahr 2001, mit der Aufforderung die Forderung zu begleichen. Ich habe da Fragen dazu - Da ich in den letzten 10 Jahren (und auch davor ist nie etwas gekommen) nie etwas von dem Gläubiger gehört habe oder Vollstreckungsversuche unternommen wurden - ich weder umgezogen bin in den letzten 10 Jahren und immer beim Einwohnermeldeamt gemeldet war, gibt es da die Möglichkeit der Verwirkung aufgrund des Nichtstun des Gläubigers mindestens in den letzten 10-12 Jahren?