Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr, beginnend am 01.01.2024. Das bedeutet, daß der Vertrag bis zum 31.12.2024 gültig ist.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der Laufzeit. Daher mußte einer der Parteien spätestens bis zum 30.09.2024 kündigen müssen, um den Vertrag zum Ende der Laufzeit am31.12.2024 zu beenden.
Wenn einer der Parteien nicht fristgerecht bis zum 30.09.2024 kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, also bis zum 31.12.2025.
Es gibt zwar inzwischen Beschränkungen bzgl. der automatischen Verlängerung von Verträgen, dies gilt allerdings ausdrücklich nur bei der „Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen".
Bei einem Hobbyband-Proberaum in einem gewerblichen Studio sind diese Beschränkungen nicht anwendbar und es gelten die vertraglichen Vereinbarungen.
Daher würde ich zu dem Ergebnis kommen, daß die o.g. vereinbarte Verlängerung wirksam ist. In diesem Bereich gelten die vertraglichen Vereinbarungen.
Beachten Sie allerdings, daß Sie nach der Vereinbarung die Möglichkeit haben den Vertrag jederzeit auf einen Nachfolger zu übertragen.
Dies bietet Ihnen die Möglichkeit die Nutzung ohne Genehmigungspflicht des Vermieters auf Dritte zu übertragen, falls Sie den Raum nicht mehr selbst nutzen können oder wollen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
17. Dezember 2024
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11:36
Antwort
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