ich habe heute einen Mahnbescheid für eine Rechnung aus dem Jahr 2004 erhalten.
Hier die Daten:
Rechnungsdatum 05.07.04
Hauptforderung: 5,80 Euro
Gesamtsumme: 187,65 Euro
Antragsdatum des Mahnbescheid: 10.06.2013
Die Kanzlei bzw der Antragssteller ist wohl des öfteren schon wegen solchen Mahnbescheiden auffällig geworden. Zumindest sind etliche Einträge in diversen Foren vorhanden.
Es kann natürlich gut sein, dass ich damals irgendeinen Rechnungsbetrag übersehen habe. Allerdings kann ich mich in den letzten Jahren an keine Mahnung oder ähnliches erinnern.
Nun meine Frage:
Ich gehe davon aus, dass diese Forderung verjährt ist. Denn laut meinen Recherchen beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.
Wie ist nun das weitere Vorgehen?
Dem Mahnbescheid ohne Begründung widersprechen und warten, wie die Gegenseite reagiert?
Und es dann auf eine Klage seitens des Antragsstellers ankommen lassen?
Ich bin leider nicht rechtsschutzversichert und kann mir somit auch schlecht einen Anwalt leisten.
Die dümmste Lösung wäre es wohl, den Betrag einfach zu bezahlen, und damit ist die Sache vom Tisch, oder?
Die Verjährung greift nicht automatisch, sondern muss von Ihnen eingewendet werden.
Gegen den Mahnbescheid sollte nun fristgemäß Widerspruch eingelegt werden.
Sie können diesen auch begründen und die Verjährung einwenden - dies ist aber kein Muss.
Sollte der Gegner dann tatsächlich klagen, ist spätestens dann von Ihnen die Verjährung einzuwenden, sodass der Klage dann nicht stattgegeben wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt