Nach Fristsetzung beim Lieferverzug Antwort vom Händler
vom 19.2.2021
für 40 €
Die von Ihnen gesetzte Nachfrist ist nicht angemessen, so dass Sie auch nach § 6.3 Satz 2 AVLB nicht zum Rücktritt von dem mit uns geschlossenen Vertrag berechtigt sind. ... Erst dann, wenn wir nach Wiederaufnahme der Belieferung durch unseren Vorlieferanten nicht rechtzeitig an Sie liefern würden, wäre nach Setzung einer angemessenen Frist ggf. die Stornierung Ihrer Bestellung bzw. der Rücktritt von dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag möglich.