Die Kosten des Rechtsstreits trägt zu 1/3 der Kläger und 2/3 der Beklagte Bis dato wurden an meinen Rechtsanwalt nachfolgende Zahlungen geleistet: vorgrichtliche Kosten 408, - € Gerichtsvollzieherkosten 58,50 € Summe 466.50 € Zahlungseingang vom RA - 315,- € Guthaben 151,50 € Der gerichtliche Kostenausgleich stellt sich folgendermaßen dar: Gerichtskosten 136,- Außergerichtliche Kosten Kläger 865,- Beklagte 865,- Eigene Kosten 865,- Letzte Kostenrechnung unseres Anwaltes 1203,- € netto Unsere Fragen: 1. ... Welche Leistung verbirgt sich hinter "Eigene Kosten"?