Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Ich gehe davon aus, daß der Streitwert (d.h. der eingeklagte Betrag) € 213 beträgt.
Eine Berufung ist aber erst ab € 600 möglich.
Damit ist eine Berufung in Ihrem Fall leider unmöglich.
Bezüglich der Schufa-Einträge rege ich an, sich direkt mit der Schufa in Verbindung zu setzen.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Vielen Dank für die Info,
aber was bedeutet: die Klage wird abgewiesen?
Wenn ich verloren habe, wiso ist dann die Klage abgewiesen, dann müßte ich doch gewonnen haben, aber ich werde ja verurteilt zu zahlen. ( "die Klage ist überwiegend begründet")
Ich muss zu 9/10 die Kosten des Rechtsstreites tragen, welche sind das? der Streitwert ist übrigens 302,-
Vielen Dank!
Sehr geehrte Ratsuchende,
die Klage wird abgewiesen, wenn diese unbegründet ist, der Kläger also auf etwas geklagt hat, auf daß er kein Recht hatte.
In Ihrem Fall wurde die Klage nur teilweise abgewiesen, da sie überwiegend begründet war. Sie haben also im Wesentlichen verloren und nur einen kleinen Teil des Verfahrens gewonnen.
Die Kosten des Rechtsstreites umfassen die Gerichtsgebühren sowie die Kosten der eventuellen gegnerischen Anwälte. Die Festsetzung erfolgt durch das Gericht.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber