Kündigung des Schulvertrages, einseitige Rücknahme
vom 14.12.2015
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mikio Frischhut / Nürnberg
Die Schule schickte aber nur eine Rücknahme der Kündigung 08.07.2014). ... Nun fordert die Schule eine weitere Bezahlung des bislang monatlich bezahlten Schulgeldes bis zum Ende des Schuljahres 2014/2015, obwohl aus meiner Sicht eine einseitige Rücknahme der Kündigung keine Widereinsetzung des vorherigen Vertrages darstellt, sondern wir nur noch einen Vertrag durch konkludentes Verhalten (Schulbesuch/Zahlung des monatlichen Schulgeldes) mit der Schule hatten, aus dem sich nach § 628 Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung maximal eine Pflicht zur Vergütung bis Monatsende ergibt. ... Ist der gekündigte Vertrag durch die Rücknahme der Kündigung stillschweigend fortgesetzt worden oder wurde ein neuer Dienstvertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen abgeschlossen?