Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
unter Berücksichtigung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen möchte ich nachfolgend gerne die von Ihnen gestellte Anfrage beantworten.
Beachten Sie jedoch bitte, dass im Einzelfall weitergehende Informationen für eine fundiertere Einschätzung der Rechtslage erforderlich sein können und dass das Fehlen relevanter Informationen dazu führen kann, dass die Einschätzung unter Berücksichtigung solcher Informationen eine andere sein könnte. Auch kann diese Einschätzung in vielen Fällen ein persönliches Beratungsgespräch nicht ersetzen.
Die Rechtslage stellt sich hier wie folgt dar:
Die Kündigung bedarf laut Ziff. 4.2 bedarf die Kündigung der Textform. Diese haben Sie durch Übermittlung Ihrer Erklärung über das Kontaktformular eingehalten. Dass diese Erklärung zugegangen ist, ist angesichts der Rückmeldung klar und nachweisbar.
Da eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung darstellt und in diesem Falle keiner Begründung bedarf, ist diese wirksam. Der Vertrag ist daher zum Ende der Laufzeit beendet.
Sollte das Unternehmen weitere Artikel zusenden, nehmen Sie diese am besten gar nicht erst an. Wenn dies nicht vermeidbar ist, bieten Sie einmalig an, diese auf Kosten des Absenders zurückzuschicken oder abholen zu lassen. Bewahren Sie die Produkte am besten auf. Es ist allerdings ziemlich klar, dass das Unternehmen keine Rücksendung verlangen dürfte.
Widerrufen Sie vor allem das Lastschriftmandat, wenn es eines gibt. Spätestens bei der ersten behaupteten Zahlungspflicht - gegen die Sie sich dann wehren sollten -, sollte dann Schwung in die Sache kommen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen bestmöglich geholfen zu haben und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lenz
-Rechtsanwalt-
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Lenz
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Rechtsanwalt Christian Lenz
Hallo Herr Lenz,
vielen Dank für Ihrer erste Einschätzung. Glossybox hat den Betrag bereits über PayPal eingezogen. Kann ich rechtlich eine Rückerstattung einfordern? Wenn ja auf welcher Grundlage würde das basieren? Also Paragraphen etc.? Können Sie dazu vielleicht noch kurz was sagen?
Danke Ihnen und einen schönen Abend.
Guten Abend,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Wenn der Einzug für die Zeit nach Beendigung des Vertrages (also nach den zwölf Monaten) erfolgt ist, können Sie Rückerstattung verlangen. Ihr Anspruch beruht hier auf § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2. ggf. Alt. 2 BGB. Mitunter wird sich hier auf § 814 BGB berufen, was aber meines Erachtens nicht zutrifft, wenn die Leistung im Einzelfall gar nicht bewusst/aktiv erfolgt ist (Einzug).
Gleichwohl sollten Sie die Abbuchungsermächtigung bei PayPal widerrufen.
Freundliche Grüße