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158 Ergebnisse für steuer arbeitgeber frage arbeitnehmer

Filter Steuerrecht
Gewinn Einzelunternehmung / 1% Regelung Firmenauto - Wohnsitz im Ausland
vom 21.4.2019 98 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Folgende Fragen stelle ich mir: 1) Durch meinen Wohnsitz in Österreich bin ich beschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Wie viel Steuern muss auf meinen Gewinn von der Einzelunternehmung in Deutschland bezahlen (%) ? ... Ich bezahle ja daher keine deutsche Einkommenssteuer mehr (meine Vermutung). 4) Mein Gehalt in Österreich als Arbeitnehmer wird automatisch von meinem Arbeitgeber in Österreich versteuert.
private Nutzung eines Dienstwagens
vom 22.2.2008 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Arbeitgeber stellt ihm einen Dienstwagen zur Verfügung, den er auch privat nutzen kann. Jetzt hörte er, dass dafür Steuern gezahlt werden müssen: 1% des Neuwertes (des Fahrzeuges) je Monat und 0,3% des Neuwertes (des Fahrzeuges) pro km Abstand vom Wohnort Jetzt ist ihm unklar, wie soll das berechnet werden, da er den Wagen überwiegend beruflich nutzt und damit täglich mehrere Baustellen im Kölner Raum kontrolliert? ... Ich danke Ihnen für ihre Bearbeitung der Fragen und verbleibe, mit freundlichen Grüßen
Besteuerung Abfindungszahlung bei verzug nach Grossbritanien
vom 15.3.2011 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, meine Lebenspartnerin hat mit ihrem Arbeitgeber nach dem Mutterschutzurlaub einen Aufhebungsvertrag vereinbart mit einer Abfindungszahlung. ... Frage: Muss die Abfindung in Deutschland versteuert werden oder ist die Abfindung in England zu versteuern aufgrund des neuen Wohnsitzes und Lebensmittelpunkts zum zeitpunkt der Abfindungszahlung ? Falls das Geld in Deutschland versteuert wird kann man ueber den Jahresteuerausgleich die gezahlten Steuern zuruckbekommen laut Englischem Stuerrrecht sind Einkuenfte ausserhalb Englands nicht Stuerpflichtig solange die mittel nicht nach england eingefuehrt werden ?
Abgabepflicht Steuererklärung?
vom 22.6.2019 32 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Ich hatte war 2016 das ganze Jahr bei einem Arbeitgeber ganz normal sozialversicherungspflichtig beschäftigt. ... Nun fällt mir auf, dass ich 2016 von einem früheren Arbeitgeber noch eine Erfindungsvergütung erhalten habe und dazu eine (weitere) elektronische Lohnsteuerbescheinigung vorliegt (Erfindungsvergütung, als Arbeitslohn ausgewiesen; Lohnsteuer und Soli sowie Beiträge zur pKV/Mindestvorsorgepauschale abgeführt, jedoch keine ges.
Elektriker aus Kroatien und arbeit in Deutschland uber Zeitfirmen/Leiharbeitnehmer
vom 23.2.2023 für 100 €
beantwortet von Rechtsanwalt
3.Auf meine Frage, auf welcher Grundlage erhalte ich diesen Netto-Auslose von bis zu 8,50 €. ... Welche deutschen Aufenthaltsgesetze für ausländische Arbeitnehmer muss ich beachten? ... Kann ich meinen Job kündigen und nach einiger Zeit/Unterbrechung zum selben Arbeitgeber zurückkehren und das Auto das nächste Jahr weiter nutzen?
Grenzgänger - Wohnen Deutschland / Arbeiten Schweiz
vom 19.4.2011 70 € Historischer Preis
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Ist das abhängig vom Arbeitgeber oder vom Kanton / Steuerbehörde? Ist es ein Unterschied, was die total zu bezahlenden Steuern anbelangt, ob ich Grenzgänger (mir ist die Besteuerung im Falle eines Grenzgängers, was Quellensteuer und danach Anrechnung auf Lohnsteuer anbelangt, bekannt) bin, oder voll in Deutschland wohnhaft wäre?
Kann man beim Firmenwagen noch was absetzen?
vom 20.2.2013 60 € Historischer Preis
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Die Firma übernimmt - außer zu Urlaubszeiten - alle Tankbelege und Reparaturen, Steuer und Versicherung. ... Frage: Die 513,30 € scheinen der vom Arbeitgeber pauschal errechnete Wert für die Fahrten vom Wohnort zur Arbeit zu sein, die 394,55 € die "Firmenwagen-Nutzergebühr". ... Frage: Was genau setzt er da ab?
Freiberuflicher deutscher Wochenaufenthalter mit Temporäranstellung in der Schweiz
vom 14.11.2015 70 € Historischer Preis
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- Ich habe im Jahr 2015 von Anfang Januar bis Ende Juni durchgängig jeweils von Montags bis Freitags in einer befristeten Tätigkeit in der Schweiz gearbeitet und dort unter der Woche ein Zimmer bezogen (natürlich für weit mehr als 60 Übernachtungen). - Meine Gesamteinkünfte daraus lagen auch abzüglich der damit verbundenen Kosten für Flüge, Unterkunft und Verpflegung in jedem Fall über den jährlichen Gesamteinkünften, ab denen der Grenzsteuersatz von 42 % in Deutschland greift. - Ich habe meinen (Wochenend-)Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen und bin damit kein Grenzgänger. - Ende 2014 habe ich mich in Deutschland freiberuflich selbstständig gemacht. Die Aufgabe in der Schweiz war mein erstes Projekt, die temporäre Festanstellung in der Schweiz der Rahmen dafür. - Ich bin und war in Deutschland privat krankenversichert. - Zur Vermeidung einer doppelten Sozialversicherungspflicht habe ich einen entsprechenden Antrag gestellt und mich selbst in die Schweiz entsendet. - Meine Lohnabrechungen in der Schweiz habe ich netto erstellt und habe meinen Lohn abzüglich der Quellensteuer ausbezahlt bekommen. - In meiner monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung habe ich regelmäßig meine beruflichen Ausgaben geltend gemacht und meinen Lohn als nicht steuerbares Einkommen angegeben. - Nach Ende der Tätigkeit in der Schweiz habe ich ab August ein anderes Projekt in Deutschland angenommen, in dem ich bis Jahresende freiberuflich arbeite. - Ich besitze außerdem in Deutschland eine vermietete Wohnung aus der ich Mieteinkünfte beziehe, und gehe davon aus, dass ich diese abzgl. angefallener Kosten mit 42 % + Soli versteuern werde, falls das hier relevant sein sollte. Da das Jahr zuende geht, würde ich mich gerne vergewissern, ob mein Vorgehen so korrekt war und ob ich hier mit einer Nachversteuerung der Einkünfte aus der Schweiz in Deutschland zu rechnen habe oder ob meine Einnahmen abzgl. der Quellensteuer lediglich dem Progressionsvorbehalt unterliegen?