Kann man beim Firmenwagen noch was absetzen?
20.02.2013 13:17
| Preis:
***,00 € |
Hallo!
Ich habe mich wegen stark schwankendem Gehalt meines Ex-Mannes im Scheidungsurteil darauf eingelassen, dass der Unterhalt bzw. das bereinigte Nettoeinkommen jährlich neu berechnet wird. Das hat verheerende Folgen, denn jedes Jahr wird gestritten - und nicht ein einziges Jahr ist bisher abgeschlossen.
Ein Gang zu Gericht bringt somit auch nicht soo viel, weil ja jedes Jahr neu berechnet werden muss.... also möchte ich verstehen, was da gerechnet wird.
Wir haben nun festgestellt, dass alle bisherigen Jahre falsch berechnet waren, weil einfach seine steuerlichen Werbungskosten - über 10% des Nettoeinkommens! - angesetzt wurden, ohne sie nach unterhaltsrelevanten berufsbedingten Ausgaben zu "durchsuchen" und ohne Einzelnachweise.
Damit haben wir jetzt erst angefangen und u.a. anderem möchte er einige tausend Euro jährlich als "dienstlichen Anteil PKW" absetzen.
Nun möchte ich erst mal STEUERLICH verstehen, was er da eigentlich abgesetzt hat, um dann unterhaltsrelevante Anteile rausfiltern zu können.
Er hat einen Firmenwagen. Allerdings wird nicht 1% des Listenpreises dem Bruttolohn zugeschlagen, wie ich es überall im Internet gefunden habe. Es wird lediglich eine "Firmenwagen-Nutzergebühr" vom Gehalt abgezogen, die ich für 1% des Listenpreises halte. Zumindest ist im Bruttolohn nicht explizit ein Firmenwagen benannt.
Zusätzlich gibt es einen "geldw. V. PKW-KM" auf dem Lohnzettel, der steuerlich dem Bruttolohn zugerechnet wird.
Zu dem Firmenwagen hat er sich m.E. freiwillig entschlossen. Er hatte schon einen, als wir noch verheiratet waren. Es kann aber sein, dass die Firma darauf besteht, weil er viele KM im Jahr fährt. Zu Ehezeiten ist er jedoch sogar zu wenig für einen Firmenwagen gefahren und musste daher eine Gebühr für "Minus-km" bezahlen.
Wie das jetzt ist, kann ich nicht sagen.
Alle zwei Jahre muss er den Wagen zurückgeben - oder als Privatauto übernehmen.
Bisher hat er den Wagen immer zurückgegeben und einen neuen Firmenwagen bekommen.
Die Firma übernimmt - außer zu Urlaubszeiten - alle Tankbelege und Reparaturen, Steuer und Versicherung. Der Wagen darf auch privat genutzt werden.
Ich habe alte Steuerunterlagen angesehen. Leider habe ich entweder den Ansatz seiner Werbungskosten und dafür keine Gehaltszettel mehr von dem Jahr - oder ich habe die Gehaltszettel und was er als Werbungskosten für das Auto ansetzt, aber keine Berechnung davon.
Nun versuche ich das zusammen zu bekommen.
Gefunden habe ich eine Abrechnung noch zu Ehezeiten.
Es nennt sich "Berechnung der Werbungskosten KFZ-Nutzung - Anlage zur Einkommenssteuererklärung" und drin steht
"Gesamtkosten PKW lt Abrechnungen Firma XY (die Firma, bei der er angestellt ist)
- Leasing/Versicherungen 6.840,00
- Benzin 2.202,68
----------------
9.042,68
--------------
It. Lohnabrechnung versteuerter
geldwerter Vorteil
€ 513,30 x 12 Monate 6.159,60
pauschale monatliche Nettozahlung
€ 394,55 x 12 Monate 4.734,60
---------------
10.894,20
abzüglich 11.243 x 0,30 3.372,90
---------------
anzusetzende Werbungskosten 7.521,30
Laut der gleichen Steuererklärung hat er an 69 Tagen in dem Jahr seine Arbeitsstätte vom Wohnort aus aufgesucht. Die Entfernung einfach wurde mi 67 km angegeben.
1. Frage:
Die 513,30 € scheinen der vom Arbeitgeber pauschal errechnete Wert für die Fahrten vom Wohnort zur Arbeit zu sein, die 394,55 € die "Firmenwagen-Nutzergebühr". Ist das richtig?
2. Frage:
Was genau setzt er da ab? Ich dachte, wenn man einen Firmenwagen hat, dann zahlt man eben dieses 1% vom Listenpreis, weil man das Auto auch uneingeschränkt privat nutzen kann. Und dann kann er das doch wieder absetzen?
3. Frage:
Ist das dann irgendwie kein richtiger Firmenwagen, weil er nicht zum Bruttogehalt dazugerechnet wurde, sondern nur die Nutzungsgebühr abgezogen und eben der geldwerte Vorteil für die KM von Wohnort zu Arbeitsstätte? Aber die Firma übernimmt ja alle sonstigen Kosten...
4. Frage:
Wenn er nun in 2010 einen "geldw.V. PKW-KM" von 54,29 € hat und der kürzeste Weg zur Arbeit 5,7 km, der schnellste 6,7 km ist (lt Stadtplandienst), und 366,97 € "Firmenwagen-Nutzergebühr" bezahlt - wie errechnen sich dann Werbungskosten von:
3.457,26 € "dienstlicher Anteil PKW" und 266 € "Bürofahrten", wobei für die Bürofahrten angeblich höhere Kosten vorliegen, die das Finanzamt aber nicht akzeptiert?
Er möchte diese Summen auch bei der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens für den Unterhalt absetzen und ich bin der Meinung, das hat damit nichts zu tun und ein privat nutzbarer Firmenwagen, dessen Benzinkosten auch für Privatfahrten übernommen werden, schmälert das Gehalt keinesfalls und schon gar nicht über die Nutzergebühr hinaus.
Das ist aber die unterhaltsrechtliche Frage, die ich getrennt stellen möchte. Hier möchte ich zunächst verstehen, warum der Firmenwagen nicht erst dem Bruttogehalt zugerechnet wurde und was das für eine steuerliche Berechnung für die Werbungskosten ist, damit ich den Hintergrund verstehe.
Viele Dank!