u.a. Änderung bzw. Korrektur Steuerbescheid
Da ich hohe Anlaufkosten im Jahr 2006 hatte (u.a. verausgabte Umsatzsteuer) und ich die vereinnahmte Umsatzsteuererstattung in 2007 wieder als Einnahmen versteuern muss, möchte ich die Ausgaben noch im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung in der Einkommensteuererklärung 2006 nachträglich berücksichtigen. 1. ... Frage: Wäre es (abweichend vom Zufluss-Abfluss-Prinzip im Zusammenhang mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung) gegebenenfalls auch möglich die verausgabte Umsatzsteuer (gezahlt in 12/2006 statt 2007) erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2007 zu berücksichtigen (Praktikerlösung)?