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Vergessene Umsatzsteuervoranmeldung

4. Februar 2012 19:04 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Ich hatte bis letztes Jahr ein Nebengewerbe mit einem Partner zusammen. Dieses ruht seit letztem Jahr. Hier hatten wir die Umsatzsteuer jährlich abgeführt.

Seit letztem Jahr bin ich nun alleine in einem neuen Nebengewerbe (Einzelfirma) tätig. Der Umsatz 2011 belief sich auf ca. 30T€. Da in der alten Firma alles ein Steuerberater geregelt hat, habe ich bei Neugründung der eigenen Einzelfirma nicht an die Umsatzsteuervoranmeldung gedacht und diese nicht wie eigentlich normal monatlich eingereicht. Umsatzsteuer wurde in den Rechnungen ausgewiesen. Nun habe ich durch Zufall erfahren, das ich eigentlich dem Finanzamt die Umsatzsteuer monatlich hätte einreichen müssen.

Habe ich mit Problemen zu rechnen, wenn ich jetzt mit quasi einem Jahr Verspätung die Vorsteueranmeldung einreiche?

4. Februar 2012 | 21:38

Antwort

von


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10707 Berlin
Tel: 030 577 057 75
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Ja, Sie haben mit Problemen zu rechnen.

Nach § 18 Abs. 2 S. 4 UStG ist für einen Unternehmer Voranmeldungszeitraum, der seine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, tatsächlich der Kalendermonat.

Nach § 26 b UStG haben Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden kann.

Nach § 152 AO kann das FA darüber hinaus einen Verspätungszuschlag festsetzen, und zwar in Höhe von bis zu 10 % der zu abzuführenden Steuer.

Letztlich kann das FA aufgrund unterlassener Steueranmeldungen eine Schätzung vornehmen, und die zu zahlende Steuer selbst festsetzen.

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid

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Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht

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