Sehr geehrte Fragende,
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben können Sie Ihren Gewinn nach Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln.
Es gilt daher das Zuflussprinzip, d.h. Sie haben die Einnahmen und Ausgaben zu versteuern, inwieweit diese auch tatsächlich zu- bzw. abgeflossen sind (Zeitpunkte der Zahlungsein- und Ausgänge in Kasse und Bank).
Wenn nunmehr aufgrund fehlender Abrechnungen noch keine Zahlungen eingegangen sind, so müssen Sie diese auch erst angeben, wenn die Einnahmen auf Ihrem Konto gutgeschrieben wurden oder in der Kasse zugeflossen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter