Niederlassungserlaubnis des Ehegatten eines Deutschen, längerer Auslandsaufenthalt
beantwortet von
Rechtsanwalt Evgen Stadnik / Jena
"Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7 des § 51 Aufenthaltsgesetzes - Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein besonderer Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt." 2) Müssen wir die Auslländerbehörde darüber informieren, wenn meine Frau abgemeldet, jedoch innerhalb von 6 Monaten für eine kurze Zeit in Deutschland ist und so die 6 Monate Grenze nicht überschreitet? 3) Ist meine Frau an die 6-Monate Regelung überhaupt gebunden, oder wird diese auf sie als Ehefrau eines Deutschen nicht greifen. 4) Ist in unserem Fall das Einholen einer Bescheinigung der Ausländerbehörde, falls die Aufenthalte länger als 6 Monate dauern sollten, notwendig und sinnvoll? ... Welchen Krankenversicherungschutz akzeptiert die Ausländerbehörde?