Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Kann ich den Aufenthaltstitel meiner Frau wieder übertragen lassen in den neuen Pass auch wenn wir nicht in Deutschland gemeldet sind? Wenn ja, wo?
Die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Ausländerbehörden richtet sich nach § 71
Aufenthaltsgesetz i.V.m. hierzu ergangenen Verwaltungsvorschrift.
https://www.migrationsrecht.net/kommentar-aufenthaltsgesetz-aufenthg-gesetz-aufenthalt-erwerbstaetigkeit-aufenthaltserlaubnis-niederlassungserlaubnis-aufenthg/verwaltungsvorschrift-paragraph-71-aufenthg.html
Dort steht:
„71.2.3 Die Zuständigkeit der Auslandsvertretungen gemäß Nummer 71.2.1 umfasst auch Anordnungen nach § 47, die Rücknahme und den Widerruf eines Visums, die Feststellung, dass ein Aufenthaltstitel nach § 51 Absatz 1 Nummer 6 oder 7 erloschen ist, sowie die Feststellung und Bescheinigung, dass ein Ausländer für die Einreise und den Aufenthalt vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit ist".
D.h. Ihre Frau bekommt in der deutschen Botschaft eine Bescheinigung für die Einreise nach D, reist nach D ein und nach Anmeldung bekommt sie eine Niederlassungserlaubnis bei der Ausländerbehörde.
2. Wenn wir nicht in Deutschland gemeldet sind erlischt laut meiner Information des Bürgerbüros ihr Aufenthaltstitel nicht - so lange die Ehe vollzogen wird. Das würde bedeuten sobald wir uns irgendwann wieder in Deutschland anmelden wird ihr Aufenthaltstitel wieder ausgestellt. Können Sie das bestätigen?
Ja, § 51 Abs. 2
Aufenthaltsgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__51.html
„Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus".
3. Ihr geklauter Pass hatte eine Validität von 5 Jahren. Mit dem unbegrenzten Aufenthaltstitel im Pass hätten wir 5 Jahre lang problemlos nach Europa reisen können, mehr oder weniger als 90 Tage pro Quartal. Die deutsche Botschaft hat uns gesagt, dass wir anstatt des Aufenthaltstitels ein Schengen Visum für 4 Jahre beantragen können, allerdings ist das limitiert auf 90 Tage pro quartal Aufenthalt in Europa. Gibt es irgendwelche anderen Möglichkeiten?
Es gibt nur die Möglichkeit, dass Ihre Frau wieder nach D einreist (mit der Bescheinigung nach Ziff. 1),sich anmeldet und die Niederlassungserlaubnis von der Ausländerbehörde bekommt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Zelinskij-Zunik,
Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Deutsche Botschaft hat mir mitgeteilt, dass sie uns keine Bescheinigung für die Einreise ausstellen können, da wir zur Zeit keine Meldeadresse in Deutschland haben.
Damit stelle ich fest, dass es zwei Möglichkeiten gibt:
1. Wir beantragen ein Schengen Visum für einen Monat, reisen ein und melden unseren Wohnsitz wieder an. Wir bekommen die Niederlassungserlaubnis und den Aufenthaltstitel. Wir reisen wieder aus und können unbeschränkt ein und ausreisen.
2. Wir beantragen ein langfristiges Schengen Visum, wir reisen nach Deutschland ein und melden uns nicht an. Unsere Aufenthalte in Deutschland/Europa werden auf 90 Tage pro Quartal limitiert. Wenn wir irgendwann mehr als 90 Tage pro Quartal in Deutschland/Europa sein müssen oder permanent nach Deutschland zurückkehren melden wir uns wieder an. Wir bekommen die Niederlassungserlaubnis und den Aufenthaltstitel.
Option 2 besteht da der Aufenthaltstitel nicht verfällt.
Eine Kuriosität bleibt für mich, dass meine Frau weiterhin einen unbegrenzten Aufenthaltstitel in ihrem Pass eingetragen hatte, obwohl wir uns in Deutschland abgemeldet haben. Mit ihrem Pass und 5 Jähriger Gültigkeit hätten wir erst nach 5 Jahren gemerkt wenn wir einen Neuen Pass beantragt hätten dass wir den Aufenthaltstitel gar nicht in ihren neuen Pass eingetragen bekommen da wir nicht in Deutschland gemeldet sind. Ich frage mich ob nach einiger Zeit die die Beamten bei der Einreise stutzig geworden wären da im System keine Adresse eingetragen ist?
Ich würde mich freuen wenn Sie die obigen Punkte noch kommentieren können.
Besten Dank!
Sehr geehrter Herr Rostan,
…gerne.
1. Die Deutsche Botschaft hat mir mitgeteilt, dass sie uns keine Bescheinigung für die Einreise ausstellen können, da wir zur Zeit keine Meldeadresse in Deutschland haben.
Das ist falsch aber nichts Ungewöhnliches. Dafür ist die deutsche Botschaft bekannt. Versuchen Sie eine schriftliche Antwort oder per E-Mail zu bekommen. Diese können Sie dann an das Auswärtige Amt senden und um die Überprüfung bitten. Das Auswärtige Amt hat interne Vorschriften wie in solchen Fällen zu verfahren ist und muss Ihnen das mitteilen, IFG
http://www.gesetze-im-internet.de/ifg/
Ich habe Sie leider nicht.
Es geht im Kern darum, dass Ihre Frau einen ANSPRUCH hat auf die Niederlassungserlaubnis (NE) und braucht sich mit einem Schengen Visum nicht zufrieden zu geben. Ich verstehe aber andererseits, dass Sie diesen Weg mit Schengen Visum nehmen wollen. Auf jedem Fall muss aber irgendwo festgehalten werden, dass die Bescheinigung abgelehnt wurde, damit die Ausländerbehörde später nicht auf die Idee kommt, dass Ihre Frau auf die NE „verzichtet" hat. Ich meine damit, Sie sollen sich absichern.
Damit stelle ich fest, dass es zwei Möglichkeiten gibt:
1. Wir beantragen ein Schengen Visum für einen Monat, reisen ein und melden unseren Wohnsitz wieder an. Wir bekommen die Niederlassungserlaubnis und den Aufenthaltstitel. Wir reisen wieder aus und können unbeschränkt ein und ausreisen.
Ja, das wird funktionieren, wobei Sie wahrscheinlich wieder ein und ausreisen werden, während die NE fertig ist. Von daher wär ein Monat nicht ausreichend. Ich würde mit 3 rechnen.
2. Wir beantragen ein langfristiges Schengen Visum, wir reisen nach Deutschland ein und melden uns nicht an. Unsere Aufenthalte in Deutschland/Europa werden auf 90 Tage pro Quartal limitiert. Wenn wir irgendwann mehr als 90 Tage pro Quartal in Deutschland/Europa sein müssen oder permanent nach Deutschland zurückkehren melden wir uns wieder an. Wir bekommen die Niederlassungserlaubnis und den Aufenthaltstitel.
Option 2 besteht da der Aufenthaltstitel nicht verfällt.
Ja, das wird auch funktionieren, wobei die 1. Option schon besser wäre. Nachdem Ihre Frau NE bekommt, kann man sich wieder abmelden. Dann ist nicht viel Stress mit „Tagezählen" und Ihre Frau macht sich keine Sorgen wegen NE nach langem Auslandsaufenthalt.
3. Eine Kuriosität bleibt für mich, dass meine Frau weiterhin einen unbegrenzten Aufenthaltstitel in ihrem Pass eingetragen hatte, obwohl wir uns in Deutschland abgemeldet haben. Mit ihrem Pass und 5 Jähriger Gültigkeit hätten wir erst nach 5 Jahren gemerkt wenn wir einen Neuen Pass beantragt hätten dass wir den Aufenthaltstitel gar nicht in ihren neuen Pass eingetragen bekommen da wir nicht in Deutschland gemeldet sind. Ich frage mich ob nach einiger Zeit die die Beamten bei der Einreise stutzig geworden wären da im System keine Adresse eingetragen ist?
Wegen Adresse werden die Grenzbeamten nicht stutzig. Wenn Ihre Frau keine NE im neuen Pass hätte, wäre der alte Pass mit NE ausreichend, obgleich es je nach Lust und Laune auch zu Problemen kommen kann, wenn der Beamte behaupten würde, es kann sein, dass die NE erlöschen ist. Dann muss man den Bescheid der Ausländerbehörde vorzeigen , dass das nicht der Fall ist.
Freundliche Grüße aus München
Zelinskij