Aufenthaltstitel (unselbstständige Beschäftigung) gem. § 18
vom 14.5.2012
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sabine Reeder / Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin nach Deutschland in 2005 gekommen (Zweck: Studium). ... Früher habe ich Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche (§16 Abs. 4 AufenthG) nach dem Abschluss meines Studiums gehabt. ... Meine Fragen sind: 1- wie lange Zeit gibt mir die Ausländerbehörde (wenn überhaupt) für die Suche einer neuen Arbeit bzw. um meinen Aufenthalt in Deutschland zu beenden. 2- meine Frau hat auch Aufenthaltstitel (unselbstständige Beschäftigung) gem. § 18 Abs. 4 Satz, kann ich Ehegattennachzug beantragen gem. § 30 (Gehalt und Wohnungsfläche sind ausreichend). 3- wenn ich Aufenthaltstitel gem. § 30 habe, bekomme ich Arbeitserlaubnis, falls ich eine passende Arbeit gefunden habe?