hallo seit über einem jahr versuche ich nun konkrete hilfe bzw,urteile in meinem fall zu finden.also dies ist der sachverhalt: im märz 2003 kaufte ich beim händler einen passat (bj. 2000 , 69000km)der nach 4 monaten einen motorschaden,der durch eine abgebrochene mittelelektrode einer zündkerze verursacht wurde. der händler will die kosten für eine reparatur natürlich nicht übernehmen weil eine zündkerze ein verschleißteil ist. also wandte ich mich an den zündkerzenhersteller ,weil die große inspektion laut serviceheft bei 60000 km ,bei der ja auch die kerzen erneuert werden,durchgeführt wurde.die waren dort sehr zuversichtlich was garantieansprüche angeht und sagten,das ich ihnen eine rechnung der letzten inspektion zusenden solle. so fand ich dann heraus,das dieses auto nie in einer der beiden werkstätten,die im heft angegeben sind war. also rief ich die vorbesitzerin an ,die dieses auto dem händler verkaufte,um näheres herauszufinden.die sagte mir dann,das ihr bruder,der sich schließlich mit autos auskenne, die stempel,( die er bei seinem früheren arbeitgeber mitgehen ließ)! in das serviceheft setzte und das sie das auto wegen der hohen km zahl und der großen beule in der tür an diesen händler verkaufte.69000 km sind doch nicht viel für ein 3 jahre altes auto und von der beule war auch nichts zu sehen. da wir das auto finanziert haben,befindet sich der brief bei der bank.damit wir es vorerst still legen konnten,wurde der brief zur zulassungsstelle geschickt,wo ich nach einer kopie fragte.in diesem brief steht,das es sich um ein importfahrzeug handelt,was der händler uns auch verschwieg. außerdem hörte ich durch zufall in einem supermarkt ein gespräch zwischen zwei mitarbeitern dieses autohändlers bei dem es um uns und das auto ging und ich hörte wie einer zum anderen sagte,das der eine großen fehler gemacht hätte,den er nicht wieder gutmachen könne. ich war zwar schon beim anwalt,aber der sieht keine großen chancen, 1. weil es sich bei der zündkerze um ein verschleißteil handelt. 2. weil auch wenn ich von der werkstatt die diese inspektion gemacht haben soll eine schriftliche erklärung hätte, das dieses auto nie dort war,ich dem händler keine arglist beweisen könne. das heißt dann also auf deutsch,das diese vorbesitzer das nächste mal auch einfach das serviceheft des nächsten autos fälschen können und wenn der händler,der es in zahlung nimmt und wieder verkauft es nicht bemerkt die nächsten käufer genauso dumm dastehen wie wir? wir haben dieses auto doch in der annahme gekauft,das es regelmäßig gewartet wurde,und so wie es aussieht,wurde nie eine richtige inspektion durchgeführt. und 3. weil das werschweigen eines eu importes nicht immer heißt,das man einen kaufvertrag wandeln kann. wir warten im moment immer noch auf die bewilligung der prozesskostenhilfe und wenn die nicht bewilligt wird sehen wir wohl ganz schön dumm aus oder hat hier jemand eine andere meinung?