ich bin geschädigter in einem Verkehrsunfall, mein geparktes Auto wurde von einem anderen Verkehrsteilnehmer gestreift und dadurch beschädigt. Ich habe mir von einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag erstellen lassen dieser beläuft sich auf ca. 1100 inkl. 16% Mehrwertsteuer. Da mein Schwager gelernter Kfz-Mechatroniker ist könnte dieser den Schaden reparieren.
Darf ich mir diesen Betrag vom Unfallgegner auszazhlen lassen und dann das Fahrzeug von meinem Schwager reparieren lassen oder welchen Betrag darf ich mir hierzu auszahlen lassen?
Vielen Dank im Vorraus.
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn der Geschädigte das Kfz selbst repariert oder auf die Reparatur verzichtet, kann er trotzdem Schadensersatz verlangen. Dafür wird die fiktive Abrechnung erstellt. Die fiktive Abrechnung kommt dann ins Spiel, wenn Sie keine Reparaturen durchführen lassen möchten.
Die Höhe des Schadens bzw. der zu erwartenden Reparaturkosten muss genau beziffert werden. Das sollte jedoch ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sein. Dieser wird dann den Schaden bzw. die Reparaturkosten bestimmen. Lediglich bei sogenannten „Bagatellschäden" reicht es aus, wenn der Geschädigte den Kostenvoranschlag einer Werkstatt bei der einreicht. Die Kosten für den Gutachter sind auch von der gegnerischen Versicherung zu tragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Richter
Rückfrage vom Fragesteller11. Juli 2020 | 21:13
Sehr geehrter Herr Richter,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Nur damit ich das Richtig verstehe eine Rückfrage. Mein Schwager kann den Schaden am Fahrzeug reparieren und ich kann die Kosten in Höhe des Kostenvoranschlags erstattet bekommen und was wäre wenn die tatsächlichen Kosten etwas günstiger anfallen wenn wir den schaden selbst reparieren?
Handelt es sich hierbei auch um einen sogenannten "Bagatellschaden" oder muss ich um sicher zu gehen einen Gutachter hinzuziehen?
Vielen Dank im Voraus für das Beantworten der Nachfrage
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt11. Juli 2020 | 21:19
Sehr geehrter Fragesteller,
Bagatellschäden sind Kratzer und Beulen. Alles was darüber hinausgeht sollte von einem Sachverständigen bewertet werden.