Rücktritt KFZ Vertrag Kauf/Motorschaden/welche Gebühren darf der Händler einbehalten
19.11.2018 21:01
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Am 23.07.2018 haben wir bei einem Händler einen Gebrauchtwagen (Opel Insignia) bar gekauft.
Der Kaufpreis betrug 17.990€ zzgl 295€ Garantiepass sowie 120€ Zulassungsdienst.
Mein altes Auto wurde für 499€ in Zahlung genommen.
Bei der „Abnahme" des Fahrzeugs bemerkten wir, dass auf der Frontscheibe erhebliche Steinschläge waren, sowie einen neuen Lackschaden am Heck. Diese Mängel wurden nach mehrmaligem Vorsprechen in der Werkstatt des Händlers repariert. Außerdem machte sich nach wenigen Kilometern ein Klacken beim Lastwechsel (und Schalten) bemerkbar und auch ein metallisches Geräusch (ähnlich Blech klappern).
Dies haben wir dem Händler sofort mitgeteilt und auch direkt einen Termin in der Werkstatt bekommen. Das Auto wurde tagelang geprüft und bezüglich es Klackens wurden keine Ursache gefunden. Es wurde uns mitgeteilt, dass kein Mangel vorliegt und wir keine Bedenken haben brauchen.
Da das Metall klappern nervig wurde, sind wir in eine Opel Fachwerkstatt gefahren, diese stellte fest, dass das Hitzeschutzblech an der Bremse vorn links nicht befestigt war (der Händler hatte wohl erst die Bremsen erneuert vor unserem Kauf). Für diese Reparatur beim Opel Fachhändler haben wir 65€ gezahlt.
Am 18.11.2018 haben wir für dieses Fahrzeug Winterräder (ohne Reifendruck Sensoren) bestellt (746,60€). Diese Winterräder haben wir genau eine Woche gefahren, dann am 27.10.2018 erlitt das Auto einen Motorschaden.
Wir haben es vom ADAC in die Werkstatt des Händlers bringen lassen und bekamen einen Leihwagen. Die Werkstatt nahm das Auto an und meldete sich einige Tage später mit der Diagnose Motorschaden. Darauf hin sagte man uns, dass die Werkstatt erst mit Opel in Kontakt treten wird bezüglich eines Austauschmotors etc..
Dies hat dann auch wieder ein paar Tage gedauert, bis man uns informierte, dass ein Austauschmotor zu teuer sei. Darauf sollten/konnten wir uns bei dem Händler ein anderes KFZ aussuchen. Wie es der Zufall wollte, gab es genau dasselbe Modell (1.000€ teurer) noch mal.
Allerdings war das Auto noch nicht aufbereitet, es kam gerade erst auf den Hof, hieß es.
Trotzdem konnten wir direkt eine Probefahrt machen. Nach der Probefahrt teilten wir dem Händler die vorliegenden Mängel mit. Eine Felge war stark zerschrammt und schon angefeilt, die Motorhaube pfiff ab 120km/h, es gab ein Problem mit der Kupplung und auch dieses Fahrzeug machte ein Klacken beim Lastwechsel.
Wir sind am 05.11.2018 mit dem Händler so verblieben, dass er die vorhandenen Mängel beseitigen solle und wir dann dieses Auto im Austausch (1.000€ + Nutzungsgebühr für den alten) nehmen würden. Auch war abgemacht zu prüfen, ob die neuen Winterräder angebracht und Reifendrucksensoren nachträglich hier montiert werden können. Der neue Gebrauchtwagen hatte nämlich dieses Reifendruckkontrollsystem was der andere nicht hatte.
2 Wochen später (am 17.11.201) meldetet sich der Händler und teilte mit, dass wir noch mal Probe fahren können und dass unsere neuen Winterräder (inkl. extra für uns gekauften Sensoren) montiert wurden. Diese Probefahrt verlief nicht so wie gewünscht. Einige Mängel waren beseitig, jedoch trat ein zusätzliches lautes Geräusch im Motor auf. Daraufhin haben wir uns gegen das Fahrzeug entschieden.
Nun sind wir soweit, dass der Händler das defekte Fahrzeug zurücknimmt und uns die Kosten erstattet. Allerdings argumentiert er jetzt, dass er für den neuen Gebrauchtwagen (den wir ja nun wegen weiteren Mängeln nicht nehmen) Aufwendungen hatte, die er bei einem anderen Interessenten nicht gehabt hätte. Er hätte eine Felge komplett getauscht, hat Differenzialöl gekauft (…).
Er bietet uns als Erstattungssumme pauschal 17.000€ zzgl die Kosten für die Reifensensoren, die er an unsere Räder montiert hat. Mit den Kosten für die Sensoren könnte ich zur Not noch leben, allerdings frage ich mich, wie er das so pauschal berechnen kann.
Ich weiß, dass er Nutzungsgebühren verlangen kann, die sich wie folgt zusammen setzen müssten: 17990€x 3585km /(250.000km-69615km) = 357,53€
(Kaufpreis x gefahrene KM/(erwartete Laufleistung – gefahrene KM bei Kauf))
Stimmt das so?
Ich bin sogar der Meinung, dass der Verkäufer uns noch die Gebühren für seinen Zulassungsdienst, den Garantiepass sowie die Zinsen die er aus unserem Geld bezogen hat, erstatten müsste.
Wir haben seit dem Kauf nichts schriftlich festgehalten, der Mietwagen wird uns seit dem kostenlos zur Verfügung gestellt.
Ich habe für das Auto einen Kredit über 10.000€ aufgenommen, also keine Finanzierung sondern ein Privatkredit bei meiner Hausbank. Hier zahle ich auch Zinsen usw.
Was habe ich für Möglichkeiten?
Was kann der Händler von mir an „Gebühren" verlangen?
Zinsen auf meine Barzahlung, Garantiepass sowie Zulassungsdienst sollte er mir doch auch erstatten, oder?
Außerdem hab ich ja auch noch die 65€ beim Opel Fachhändler bezahlt für das Festmachen des Hitzeblechs, was in der Werkstatt von meinem Händler nicht gefunden wurde.
Vielen Dank, für Ihre ausführliche Antwort :)